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Michaele Kundermann
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Frage von Liberto M. •

Wie stehen Sie zum Thema Strahlenbelastung und Elektrostress im Alltag, Mobilfunk etc ?

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Antwort von
dieBasis

Danke für die Frage, Herr M..

Der Mobilfunkausbau - in jüngster Zeit besonders der von 5G - erfolgt seit Jahren ungebremst ohne Rücksicht auf die vielen weltweiten Studien, die eine mögliche Gesundheitsbelastung (z.B. oxidativer Stress, Krebs, Fruchtbarkeitsschädigungen, Kreislauferkrankungen, Neuronale Reaktionen) bei längerer Exposition belegen. Diese Studien werden in Deutschland nicht anerkannt - es werden aber auch keine eigenen belastbaren Studien gemacht, die die Ungefährlichkeit nachweisen könnten. Das Bundesamt für Strahlenschutz, das eine ehrliche wissenschaftliche Grundlage schaffen könnte, verharmlost leider die Gefahren durch Mobilfunk im Sinne der Mobilfunk-Industrie. Es ist weisungsgebunden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Die Grenzwerte in Deutschland sind weltweit mit die höchsten aufgrund der Empfehlung einer industrienahen privaten Organisation - der ICNIRP. Das immer noch von der ICNIRP und dem Bundesamt für Strahlenschutz BfS vertretene Dogma, dass es neben den thermischen Belastungen keine biologischen Belastungen gibt, ist jedoch längst nicht mehr haltbar. Das beweisen über 1000 Studien weltweit seit Jahrzehnten und die Technikfolgenabschätzungen der EU (STOA 2021) und die aktuelle des Bundestages vom 14.02.2023 (siehe unten). 

Die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP und das Dogma, dass es nur thermische Wirkungen und keine Schadwirkungen unterhalb unserer Grenzwerte gäbe, basieren ursprünglich auf einem Verhaltens-Experiment mit sage und schreibe 5 Affen und 8 Ratten in den 90er Jahren. Sie wurden 60 Minuten lang der Mobilfunkstrahlung ausgesetzt. Dass dies keiner seriösen Wissenschaft standhält, ist jedem sicher klar. Schon im Jahr 2000 wurde die Unwissenschaftlichkeit der ICNIRP-Empfehlungen von dem Umweltwissenschaftler Neil Cherry nach-gewiesen. Trotzdem beruhen unsere heutigen Grenzwerte noch immer darauf. 

Der ganze Prozess muss ehrlicherweise neu aufgerollt werden. Die Erkenntnisse machen es sogar erforderlich, bessere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die Abstände von Sendeanlagen zu vergrößern und die Netzdichte zu verringern.

Es wird jedoch nicht einmal Vorsorge betrieben - auch nicht für Kinder, die aufgrund ihrer Entwicklung besonders schutzbedürftig gegenüber Funkexposition sind. Die Bundesregierung bestätigte in der Antwort vom 04. Januar 2002 auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 14/7958) ausdrücklich, dass die Mobilfunk – Grenzwerte keine Vorsorgekomponente enthalten:  „Bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte, die die Grundlage der Standortbescheinigung bilden, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden“ (S.18, Punkt 34).

Die Politik muss dringend infrage stellen, ob wir einen flächendeckenden 5G-Mobilfunkausbau benötigen. 5G ist weniger für die Kommunikations- und Streamingbedürfnisse der Bevölkerung erforderlich, als für die Funkversorgung an Plätzen mit großen Menschenansammlungen wie Stadien. Für automatisierte Produktionen und Telemedizin kann es als lokales Netz vor Ort aufgebaut werden. Zum Schließen von Funklöchern eignet es sich nicht, da es aufgrund seiner hohen Frequenz keine große Reichweite hat. 

Beim rasanten Mobilfunkausbau und bei der Ausstattung von Geräten mit WLAN - sogar von Babywindeln - werden Erkenntnisse und Forderungen aus dem europäischen dem deutschen Parlament nicht berücksichtigt und zu Rate gezogen. Eine sorgfältige Recherche - die die Gesundheit von Millionen von Menschen betrifft – erfordert dies jedoch. Diese Empfehlungen und Erkenntnisse zum Beispiel werden einfach ignoriert:

  •  Die STOA-Studie mit klaren Forderungen vom Juni 2021 des Technikfolgen-Ausschusses des Europäischen Parlaments
  •  Forderungen des Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union (EWSA) im Amtsblatt der EU vom 04.03.20223 
  • Aktueller Bericht des Technikfolgenausschusses des deutschen Parlaments vom 14.02.2023. https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005646.pdf3
  • Die Berenis-Studie (06.04.2021) der Universität Bern finanziert von der Schweizer Regierung ist eine der umfangreichste Reviews. Sie weist eindeutig nach, dass die Frequenzen des Mobilfunks, die Zellen durch oxidativen Zellstress schädigen und Fruchtbarkeitsschäden auftreten. 
  • Studien-Erkenntnisse des BfS (Bundesamts für Strahlenschutz) zur krebspromovierenden Wirkung von Mobilfunk mit Handlungsbedarf bezüglich Schutzregeln, kamen nicht zur Anwendung. Demnach müssten die Grenzwerte um das Hundertfache gesenkt werden und die Abstände zu Handymasten um das Zehnfache erhöht werden. 5

Unberücksichtigt blieben weiterhin aussagekräftige Appelle von Wissenschaftlern, Ärzten und Experten wie beispielsweise:

Unberücksichtigter Schutz der Behinderung von EHS-Betroffenen

Deutschland kümmert sich vorbildlich um die Gleichberechtigung und den Schutz von Menschen mit Behinderungen. Umso inakzeptabler für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft und ihrer Grundwerte ist die Ignoranz der Behinderungen dergroßen Gruppe der EHS-Betroffenen (EHS= Elektrohypersensibilität). Es wird ignoriert, dass es eine große Minderheit von ca. 2-8% der Bevölkerung gibt, die elektrohypersensibel reagieren. Das Phänomen ist schon 1932 von dem deutsche Arzt Dr. Erwin Schließhake in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift (05.08.1932) als Funkwellenkrankheit beschrieben worden. 

Leider wissen viele Menschen mit Beschwerden gar nicht, dass sie auf elektromagnetische Funkstrahlung reagieren und werden dann vom Arzt zusätzlich falsch behandelt. Das Buch von Renate Haidlauf „Die unerlaubte Krankheit: Wenn Funk das Leben beeinträchtigt“; ISBN 978-3982058528 beschreibt die EHS-Problematik sehr anschaulich.

Der ungebremste und kaum regulierte Mobilfunkausbau schränkt die Lebensqualität und den Lebensraum dieser Betroffenen immer weiter ein. Kann sich eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft leisten, das Leid dieser Menschen zu ignorieren und sie ihrem Schicksal zu überlassen – für einen vermeintlich technologischen Fortschritt?                                                                                                   

Forderungen zur Mobilfunkinfrastruktur:

  • Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken und Hinweise zum verantwortungsvollen Umgang mit Funktechnologie
  • Beendigung des thermischen Dogmas und Anerkennung von biologischen Zellschäden
  • Drastische Reduzierung der Grenzwerte
  • Trennung von Indoor- und Outdoorversorgung (Vorsorgewerte: max. 100 µW/m2 außen und 1 µW/m2 innen)
  • Roaming der Telekomanbieter
  • Moratorium für den 5G-Ausbau, bis die Ungefährlichkeit durch valide Langzeitstudien beweisen ist
  • Hoher Sicherheitsabstand von Sendeanlagen zu Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Altenheimen
  • Digitalisierung von Schulen mit Kabelvorrang ohne WLAN und Tablets
  • Kein WLAN in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Verbot von DECT- und WLAN-Dauerstrahlern
  • Verpflichtung der Gerätehersteller, eine einfache Abschaltfunktion von WLAN per Knopfdruck bei allen Geräten einzubauen und deutliche Aufklärung über den WLAN-Betrieb in der Bedienungsanleitung.
  • Rücknahme der Verpflichtung zu Smartmetern in Wohnbereichen (funkbasierte elektronische Messeinrichtungen)
  • Funkfreie Abteile im öffentlichen Nahverkehr und bei der Bahn, funkfreie Hotelbereiche, funkfreie öffentliche Plätze, funkarme Wohngebiete „Weiße Zonen“, um EHS-Betroffenen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.

Vertiefende Informationsquellen und Downloads: