Frage von Tim M. • 11.12.2007
Antwort ausstehend von Michaela Noll CDU
(...) Das Ermittlungsinstrument der sogenannten Vorratsdatenspeicherung ist für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar. Vielleicht ist Ihnen als Anbieter von Internetdienstleistungen bekannt, dass Telekommunikationsunternehmen auch bislang schon Verbindungsdaten - keine Gesprächsinhalte - zu Abrechnungszwecken speichern durften. (...)
(...) Gerne leite ich die in Ihrer Mail genannten Bedenken zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ an die hierfür zuständige Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter, damit diese politisch berücksichtigt werden können. (...)
Sehr geehrter Herr Kluck,