Frage an Michael Solf von Edith S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Solf,
mich würde interessieren, wie sie zum Thema Offenlegung von Wahlkampfspenden stehen. Muss es nicht im Interesse einer demokratischen Partei sein, dem Bürger jederzeit offen sagen zu können woher Gelder kommen? Können Sie mir glaubhaft versicherern, dass durch die derzeitige Spendenpraxis keine Interessenkonflikte entstehen? Ihrer Antwort sehe ich gespannt entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Speicher
Sehr geehrte Frau Speicher,
Partei- oder Wahlkampfspenden über 50.000 Euro müssen unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt und werden zeitnah von ihm veröffentlicht, Spenden über 10.000 Euro (im Jahr) müssen in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden ( http://bundesrecht.juris.de/partg/__25.html ). Damit kann jeder Bürger kontrollieren, ob der Abgeordnete, der solche Spenden empfangen hat, sich in seinem politischen Wirken davon beeinflussen lässt. Von einer Veröffentlichung kleinerer Spenden halte ich nichts, weil man irgendwann einmal die Privatsphäre der Spender berührt.
Im übrigen ist das mit dem "Interessenkonflikt" natürlich so eine Sache. Ein Gewerkschaftsfunktionär, der in den Landtag gewählt worden ist, wird natürlich immer versucht sein, die Interessen der Gewerkschaft zu vertreten. Und ein Bäckermeister wird sich für sein Handwerk engagieren. Wichtig ist immer - da haben Sie völlig Recht -, dass den Wählern solche Zusammenhänge offenbart werden.
Freundliche Grüße,
Michael Solf