Frage an Michael Solf von Markus G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Solf,
meine Frage an Sie betrifft die verbindliche Übergangsempfehlung für Grundschüler.
Meines Erachtens kommt die Gesetzesänderung aus dem Jahre 2006 einer Einschränkung der Elternrechte gleich.
Sicherlich ist die Betrachtung der Eltern auf Ihr Kind subjektiv, jedoch ist die Empfehlung einer Klassenlehrin dies nicht auch.
Diese, für Kinder das ganze Leben prägende Entscheindung, über die weitere Schulform hängt neben der subjektiven Meinung des Lehres, auch von der Gesamtsituation in der Klasse ab.
In einer Klasse mit vielen guten Schülern, hat es ein Kind schwieriger, eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, als in einem Klassenverband mit schlechteren Schülern.
Die Option Probeunterricht, wo innerhalb von 3 Tagen ein Kind in einer ihm völlig fremden Umgebung seine Leistungsfähigkeit zeigen soll, stellt für mich keine Alternative dar
Wie stehen Sie zur verbindlichen Übergangsempfehlung, die während der letzten Legilaturperiode eingeführt wurde, in der Ihre Partei den Ministerpräsidenten stellte?
Sehr geehrter Herr Grober,
zur verbindlichen Übergangsempfehlung habe ich am 19.01.2006 eine Grundsatzrede gehalten. Die Rede finden Sie in der Anlage bzw. auf meiner Internetseite unter http://www.michael-solf.de/indexth_schule.html.
In meiner damaligen Rede konnten mir noch keine Zahlen aus Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Diese liegen inzwischen vor. Sie können sie z.B. den Pressemitteilungen des Schulministeriums entnehmen:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/PM_2009/pm_08_05_2009.html
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/PM_2008/pm_07_04_2008.html
Freundliche Grüße,
Michael Solf