Frage von Thomas P. • 30.06.2022
Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.04.2024
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG weiter geltendes Recht.
phototek
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG weiter geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Da Deutschland der wichtigste finanzielle Unterstützer für die Ukraine ist und sich seit langem umfassend in der Ukraine engagiert, hätte auch ich mir gelegentlich mehr Zurückhaltung von den ukrainischen Repräsentanten gewünscht.
Die Impfung schützt die Person selbst, aber auch andere in unserer Gesellschaft vor der Infizierung oder einem schweren Verlauf.