Wie konnte der Haushaltsausschuss dem Bundeshaushalt 2023 seine Zustimmung erteilen ohne Finanzmittel für eine amtsangemessene Alimentation der Beamten einzuplanen?
Sehr geehrter Herr Schrodi,
als finanzpolitischer Sprecher interessiert mich, wieso im Haushaltsausschuss und später im Bundestag ein Haushaltsentwurf beschlossen werden konnte, welcher eine der wichtigsten Stützen des Staatsapparates, das Beamtentum, entgegen der Zusicherungen von BK Scholz, weiter unteralimentiert lässt. Der Umstand, dass das BMF aufgrund der vereinbarten Schuldengrenze zu Nachschüssen sein Veto einlegt kann nicht als Grund gelten, die Berechnungsgrundlagen und Kostenschätzungen aus dem BMI waren vor Aufstellung des Haushaltes bekannt. Wie ist daher Ihre persönliche und auch positionsparteiliche Erklärung hierfür?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als finanzpolitische Sprecher bin ich allerdings nicht mit der Aufstellung des Haushalts befasst, sondern mit der Einnahmenseite. Aus Ihrer Anfrage wird nicht ganz deutlich, auf welche Unteralimentation oder fehlende Zuschüsse Sie sich beziehen. Meine zuständigen Kollegen aus dem Haushaltsausschuss haben mir mitgeteilt, dass noch Gespräche zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage geführt werden. Der Gesetzentwurf liegt vor und die Gelder dafür sind da. Bisher wird diese Änderung durch Bundesfinanzminister Lindner blockiert, doch Innenministerin Faeser, unsere SPD-Bundestagsfraktion und unsere Koalitionspartner von den Grünen befürworten die Wiedereinführung. Die Verhandlungen werden im neuen Jahr fortgesetzt und ich bin zuversichtlich, dass wir dort noch Nachbesserungen erreichen können.
Sollte dies nicht der Punkt sein, auf den Sie mit Ihrer Anfrage hinweisen wollten, kontaktieren Sie mich gerne noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi