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Michael Schrodi
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Frage von Wolfram O. •

Erbebenopfer in der Türkei Sehr geehrter Herr Schrodi Visumpflicht für türkische Erbebenopfer. Sollte hier nicht schnellstens eine befristete Sonderregelung gemacht werden ?

Z.B. unser Mieter ist am Dienstag in seine Heimat geflogen um seine Eltern (über 70 Jahre) und Schwester zu suchen, weil er sie nicht erreichen konnte. Er hat sie gottseidank lebend gefunden, aber sie haben nichts mehr. Sie müssen unter Planen auf der Straße schlafen. Unser Mieter hätte die finanziellen Möglichkeiten und auch den Platz, um seine Verwandten nach Deutschland zu bringen. Hindernis ist allerdings die Visumpflicht. Sollte hier nicht schnellstens eine befristete Sonderregelung gemacht werden ?

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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Angesichts der Situation im Erdbebengebiet und der großen Hilfsbereitschaft in Deutschland haben Bundesinnenministerin Nancy Faeser und das Auswärtige Amt (AA) sich auf ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren geeinigt, mit dem türkische Staatsangehörigen als Nothilfemaßnahme eine vorübergehende Aufnahme bei engen Familienangehörigen in Deutschland ermöglicht werden soll.

Mit einem solchen Visum dürfen sich Menschen aus dem Katastrophengebiet drei Monate bei Verwandten ersten oder zweiten Grades aufhalten. Voraussetzung ist, dass die aufnehmenden Verwandten eine Erklärung abgeben, in der sie sich verpflichten, für alle anfallenden Kosten, wie z.B. Lebensunterhalt, eventuell nötige Krankenhausbehandlungen und Rückreise, aufzukommen. Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung sind die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort der einladenden Person. Zur Umsetzung auf Seiten der Innenbehörden steht das Bundesinnenministerium (BMI) im Austausch mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. BMI und AA haben eine gemeinsame Task Force eingesetzt, um eine bestmögliche Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Umsetzung des Verfahrens sicherzustellen.

Betroffene aus Syrien wenden sich bitte an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul).

Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi

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