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Michael Schrodi
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Frage von Peter W. •

Wie begründen sie die Verfassungsmäßigkeit des §20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG zur Begrenzung Verlustverrechnung, wenn selbst Verfassungsrechtler und Finanzgericht dieses Gesetz zweifelhaft sehen?

Sehr geehrter Herr Schrodi,
ich kann Ihrer Argumentation der vorherigen Antworten nicht nachvollziehen. Wie sehen sie die Stellung des Gesetzes im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip, horizontale Steuergerechtigkeit und das Leistungsfähigkeitsprinzips nach Artikel 3 GG durch diese asymmetrische Besteuerung? Denn selbst innerhalb der Kapitalerträge gibt es Differenzen (Aktienverluste unbegrenzt ansetzbar, Termingeschäfte/Totalverluste nur 20K€). Weiterhin stellt sich die Frage der Ungleichbehandlung von unterschiedlichen Termingeschäften, wenn Optionsscheine und knock-out Zertifikate ausgeschlossen werden. Dies hat für mich ein spezielles "Geschmäckle", da dies Finanzinstrumente der deutschen Bank Lobby sind. Könnten Sie mir bitte auch explizit die Frage beantworten, wie die Gemeinschaft durch eine Risikoanlage/Verlust mit eigenen Privatvermögen belastet wird, dies ist schließlich Lotto auch. Ich sehe hier einen unzulässigen Eingriff in persönlichen Rechte.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

In der Sache verweise ich auf meine Antworten vom 18. und 19.07.2023 und meine heutige Ergänzug zur behaupteten Verfassungswidrigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi

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