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Michael Schrodi
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Frage von Hans M. •

Haben Sie noch vor, die Frage von Anne K. • 05.12.2024 zu beantworten? Wann das fest versprochene Klimageld endlich ausgezahlt wird?

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Sehr geehrter Herr M. .,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ein moderner und handlungsfähiger Staat braucht einen digitalen Auszahlungskanal an sämtliche Bürgerinnen und Bürger. Bislang verfügt der Bund über keinen direkten Weg, schnell und zielgerichtet finanzielle Leistungen an Privatpersonen festzusetzen und auszuzahlen. Daher hat die Bundesregierung am 18. Dezember 2024 die Eckpunkte eines Direktauszahlungsmechanismus beschlossen, der künftig schnelle und ggf. zielgerichtete, unbürokratische und sichere Auszahlungen an in der Bundesrepublik Deutschland mit erstem Wohnsitz gemeldete Privatpersonen oder besonders unterstützungsbedürftige Teilgruppen der Bevölkerung ermöglicht.

In einem ersten Schritt soll die Voraussetzung für Pauschalauszahlungen realisiert werden. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, dass wir perspektivisch auch nach Einkommen differenziert Auszahlungen vornehmen können. Kernelement des Direktauszahlungsmechanismus ist die Speicherung der Kontoverbindung in die Steuer-ID-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. Der rechtliche Rahmen dafür steht bereits und die Zuspeicherung läuft derzeit. Als Direktauszahlungsbehörde wird das Bundeszentralamt für Steuern benannt, welches im Bereich der Auszahlung von der Generalzolldirektion unterstützt wird. Für den konkreten Auszahlungsfall bedarf es zudem eines Leistungsgesetzes, das auch eine fachlich kompetente Leistungsbehörde bestimmt. Mit der Schaffung des Direktauszahlungsmechanismus ist also zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkrete Leistung oder Auszahlung verbunden. Der Mechanismus kommt zum Einsatz, sobald der Gesetzgeber eine Leistung definiert und die Direktauszahlungsbehörde mit der unbaren Auszahlung beauftragt wird.

Die Arbeit an diesem Mechanismus läuft im Bundesministerium der Finanzen bereits seit 1. März 2024 auf Hochtouren. Ziel ist es, den Basismechanismus (zur automatisierten Auszahlung von Pauschalzahlungen) im Jahr 2025 einsatzbereit zu etablieren und ich bin optimistisch, dass wir dieses Ziel erreichen werden.

In unserem Regierungsprogramm 2025 äußern wir uns auch zu unseren Plänen für ein Klimageld: „Es wird Haushalte geben, die werden von den steigenden Preisen für CO2 besonders belastet und können nicht aus eigener Kraft umsteigen, weil sie keine Wahl haben. Das finden wir ungerecht. Ein Preis auf den Ausstoß von CO2 für private Haushalte und kleine Unternehmen kann für uns immer nur ein ergänzendes Instrument sein. Der bereits gesetzlich beschlossene CO2 -Preis pro Tonne von 55 Euro in 2025 und maximal 65 Euro in 2026 gilt. Wenn ab 2027 die europäische Regelung in Kraft tritt, werden wir durch geeignete Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene (zum Beispiel Klimageld) dafür Sorge tragen, dass niemand überfordert wird.“

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi