Sie haben der allgemeinen Impfpflicht am 7. April 2022 zugestimmt. Wie passt das zu unserem Grundgesetz, Art. 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit?"
Sehr geehrter Herr D.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die persönliche Freiheit endet dort, wo die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Die Impfung schützt die Person selbst, aber auch andere in unserer Gesellschaft vor der Infizierung oder einem schweren Verlauf. Wir haben für den Weg aus der Pandemie eine sehr hohe Impfquote benötigt und dafür wäre eine Impfpflicht angebracht gewesen. Ich habe damals deshalb für eine Impflicht ab 60 Jahren gestimmt.
Aus diesen Gründen haben die damaligen Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und FDP auch ein Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 verabschiedet, inklusive einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte, die in einer besonderen Nähe zu besonders verletzlichen Personen arbeiten. Wir haben so sichergestellt, dass Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes ein besonders hohes Infektionsrisiko und ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, besser geschützt werden. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe kommt hier eine besondere Verantwortung zu.
Ich möchte betonen: Ein Impfstoff wird nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Alle in Europa zugelassenen Impfstoffe bieten einen guten Schutz und werden deshalb von der Ständigen Impfkommission empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi