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Michael Schrodi
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Frage von Manfred K. •

Sehr geehrter Herr Schrodi, was wissen Sie über das "Selbstbestimmungsgesetz" und wie stehen Sie dazu? Grüße

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Sehr geehrter Herr K., 

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Selbstbestimmungsgesetz. 

Nach über 40 Jahren schaffen wir das mehrfach vom Bundesverfassungsgericht beanstandete sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ab und ersetzen es durch ein Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Es stärkt die Rechte von Personen, die sich nicht mit dem nach der Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag identifizieren. Dadurch bauen wir eine staatliche Diskriminierung ab und erleichtern den Alltag von trans*, inter und nicht-binären Menschen. Für alle Menschen, die sich mit ihrem nach der Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag identifizieren, ändert sich durch das Selbstbestimmungsgesetz gar nichts. Das Gesetz regelt explizit keine Fragen der körperlichen Geschlechtsangleichung. Darum kümmern sich medizinische Fachgesellschaften auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Kern des Selbstbestimmungsgesetzes ist es, das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags und des oder der Vornamen/s durch eine selbstbestimmte Erklärung vor dem Standesamt zu ermöglichen – vergleichbar mit der Eheschließung. 

Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung. Selbstbestimmt leben zu können, ist fundamental für alle Menschen und damit Aufgabe staatlichen Handelns. Das bestehende „Transsexuellengesetz“ ist über 40 Jahre alt und aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts seit vielen Jahren mindestens reformbedürftig. Immer wieder hat das Gericht einzelne Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt, weil die Rechte und die Würde von transgeschlechtlichen Menschen verletzt wurden. Daher haben die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das veraltete TSG durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird.

Ich unterstütze die längst überfällige Novellierung des alten „Transsexuellengesetzes", wie auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) baut staatliche Diskriminierung ab, ohne dabei etwas für Menschen zu ändern, die sich mit ihrem nach Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag identifizieren.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi

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