Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bezweifelt in einem Beschluss die Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer. Wann plannen Sie die Abschaffung der Bindingsteuer (20 Abs. 6 S. 5 EStG)?
Sehr geehrter Herr S.,
Das Aktienbinding (20 Abs. 6 Satz 4 EStG) liegt bereits seit über 2 Jahren dem BVerfG vor (2 BvL 3/21). Nun gibt es einen Beschluss des FG im Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 1-V-1674/23), in dem die Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer (20 Abs. 6 S. 5 EStG) bezweifelt wird.
Darüber berichtet die Presse: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/steuern-auf-cfds-hoffnung-fuer-anleger-19468781.html
"256 Prozent Steuer" kann man lesen.
Es gibt bereits ein Buch, das mit Grundschulmathematik nachweist, dass die Bindingsteuer bis zu "UNENDLICH" Prozent Steuer führt.
Link: https://www.amazon.de/dp/B0CT4134HC/
Dr. jur. Christoph Juhn, Beste Steuerberater 2023 (Handelsblatt), stellt einen Fall vor, bei dem es NULL Gewinn gab und das Finanzamt dennoch eine Rechnung in Höhe von 4 MILLIONEN EUR ausgestellt hat.
Link: https://www.youtube.com/watch?v=styzoO6afzk
Die Frage noch mal: Wann plannen Sie die Abschaffung der Bindingsteuer?
(Rückwirkend ab dem 1.1.2021)
Sehr geehrter Herr B.
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache verweise ich auf meine Antworten vom 18. und 19.07.2023 und meine heutige Ergänzung zur behaupteten Verfassungswidrigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi