Bis zu welcher Vermögenshöhe definieren Sie einen Sparer bzw. Anleger als Kleinsparer bzw. Kleinanleger?
Sehr geehrter Herr Schrodi,
in Ihrer Rede am 12. Februar 2020 (BT-Pp 19/145, S. 18129) haben Sie gesagt, dass ein Kleinsparer mit einem Vermögen von 80.000 € kein Kleinsparer mehr sei. Bis zu welchem (liquiden) Vermögen ist man Ihrer Ansicht nach ein Kleinsparer?
80.000 € sind ein Betrag, den man bereits mit relativ niedrigen monatlichen Sparquoten über 15-20 Jahre, angelegt in ETF-Sparplänen, erreichen kann. (https://www.test.de/ETF-Sparplan-Vergleich-5015866-0/)
Weiterhin greift Ihr Rechenbeispiel zum Sparerpauschbetrag zu kurz: Die durchschnittliche Dividendenrendite der DAX-Unternehmen lag im Januar 2020 bei 2,9 % (https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/das-sind-die-nachhaltigsten-dividendenzahler-aus-dax-mdax-und-euro-stoxx-50-1028821840). Der Sparerpauschbetrag wäre hier schon bei einer Anlage von nur ca. 28.000 € erschöpft.
Sicher mag das für einen Mindestlohnbezieher schwierig sein. Aber wer zu den Medianverdienern gehört, ist noch nicht „superreich“.