Frage an Michael Schrodi von Franz H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Schrodi,
ich bin Besitzer einer PV-Anlage die Anfang 2021 aus der EEG-Förderung fällt.
Die Anlage liefer nun seit 24 Jahren Strom ohne klimaschädliche Emissionen und arbeitet immer noch einwandfrei.
Was unternehmen sie konkret und wie werden sie im Bundestag stimmen um die EEG-Novelle zu ändern, damit meine PV-Anlage auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten kann.
Wir brauchen einen EEG-Novelle, die den Klimaschutz und die Energiewende beschleunigt und nicht behindert!
Mit freundlichen Grüßen
Franz Heim
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zukunft der PV-Altanlagen.
Im vorliegenden Entwurf der EEG-Novelle von Wirtschaftsminister Altmaier ist für Anlagen, die 2021 aus der Förderung fallen, eine befristete Auffanglösung vorgesehen. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung ins Netz über die Direktvermarktung bleibt bestehen, ist aber mit hohem technischem und finanziellem Aufwand verbunden und lohnt sich für viele Betreiber kleinerer Anlagen nicht. Für Betreiber von Anlagen bis 100 Kilowatt installierter Leistung wird daher bis 2027 befristet die Möglichkeit geschaffen, ihren Strom dem Netzbetreiber zum Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt aber nur, wenn der gesamte in der Anlage erzeugte Strom eingespeist wird. Der eigentlich deutlich attraktivere Wechsel in den Eigenverbrauch wird doppelt sanktioniert: Anlagenbetreiber müssen zum einen eine unverhältnismäßig teure Messtechnik nachrüsten, zum anderen auf ihren Eigenbrauch die anteilige EEG-Umlage entrichten. Beides lehnen wir ab.
Angesichts des steigenden Bedarfs an Ökostrom können wir es uns nicht leisten, diese Anlagen zu verlieren und ihr Rückbau wäre ein falsches Signal für die Energiewende. Der Weiterbetrieb der meisten Anlagen könnten mit gesetzlichen Anpassungen gesichert werden. Zum einen sollten die ausgeförderten Anlagen bis 30 kWp bei Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit werden, wie es auch die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorsieht. Für die Überschusseinspeisung oder Volleinspeise-Anlagen bedarf es einer "kleinen Direktvermarktung", die ohne die Messtechnik für eine Viertelstundenbilanzierung auskommt und sich daher auch für kleinere Solaranlagen wirtschaftlich darstellen lässt. Schließlich bräuchte es eine unbürokratische Auffanglösung für Fälle, in denen der Wechsel in die Direktvermarktung nicht aktiv durch den Anlagenbetreiber vorgenommen wird. In deren Rahmen müsste der Netzbetreiber den Strom gegen eine geringe, aber kostendeckende Mindestentschädigung abnehmen.
Zur Erreichung unserer Klimaziele müssen wir den Bestand an Anlagen am Stromsystem halten und den Ausbau weiter beschleunigen. Die Energiewende kann nur dann zum Erfolg geführt werden, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur akzeptiert, sondern auch aktiv vorangetrieben werden kann. Wir müssen dazu bestehende Investitionshemmnisse für die Bürgerenergie konsequent abbauen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Altmaier reicht dazu nicht aus. Wir werden uns im weiteren Verhandlungsprozess, auch unter Berücksichtigung der Expertenmeinungen aus der aktuellen Anhörung im Wirtschaftsausschuss, für weitergehende Maßnahmen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi