Frage an Michael Schrodi von Oliver E. bezüglich Innere Angelegenheiten
Wie stehen Sie zur Einführung eindeutiger Identifikationsnumnern für Bürger? Siehe https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/die-trojanische-zahl
Sehr geehrter Herr Escher,
bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst heute bei Ihnen zurückmelde. Vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit.
Dass es deutschen Verwaltungsbehörden leider oftmals an Digitalisierung und daher an benutzerfreundlichen Zugangsplattformen mangelt, ist kein Geheimnis. Daten werden in unterschiedlichen Systemen hinterlegt, nicht gepflegt, liegen eventuell doppelt vor und können so nicht effizient für Bearbeitung von Bürgeranliegen verwendet werden. Dies erschwert den einfachen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und ist nicht bürgerfreundlich. Sogenannte „E-Government“-Angebote können hier Abhilfe verschaffen. Mit dem 2017 verabschiedeten Online-Zugangsgesetz haben wir hier den Grundstein gelegt. E-Government darf aber nicht die Tücken der analogen Verwaltung erben. Wir wollen daher nicht, dass Daten in irgendwo verstauben und Bürgerinnen und Bürger unzählige Logins und IDs verwalten müssen.
Die Einrichtung der Steuer-ID als „registerübergreifendes Ordnungsmerkmal“ („Bürgernummer“) ist Teil des jüngst verabschiedeten Registermodernisierungsgesetzes. Sie ist Ausgangspunkt für die fortschreitende Digitalisierung der deutschen Verwaltungslandschaft und bietet einen bürgerfreundlichen Zugangspunkt. Sie wird flächendeckend eingesetzt werden. Deutschland zieht hier in der EU nach. Durch eine einheitliche Identifikationsmöglichkeit und gesicherte Datenzusammenführung können Bürgerinnen und Bürger im Durchschnitt 84 Stunden bei Behördengängen einsparen. Dokumente wie beispielsweise Meldebescheinigungen oder Geburtsurkunden müssen dann nicht mehr mehrfach vorgelegt werden.
Ich sehe aber auch, dass eine Profilerstellung Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes aufwirft. Der Schutz personenbezogener Daten darf nicht reinen Effizienzgewinnen ohne Rücksicht auf Abstriche beim Datenschutz untergeordnet werden. Daher haben wir mit dem Registermodernisierungsgesetz einen klaren gesetzlichen Rahmen geschaffen. Die Nutzung der Bürgernummer ist gesetzlich begrenzt. Einige juristische Bereiche wie beispielsweise das Insolvenzregister oder das Schuldnerverzeichnis sind von der Nutzung ausgeschlossen. Diese Daten werden nicht angetastet, ihre Verwendung ist zweckgebunden.
In der Debatte um die Einführung wurde diskutiert, ob jeder Verwaltungsbereich eine eigene ID erhalten solle („österreichisches Modell“), jedoch hat sich dieses Modell gerade in Österreich als ineffizient herausgestellt und würde zusätzliche hohe Kosten verursachen.
Des Weiteren sichert das im Gesetz verankerte „four corner-Modell“ eine wechselseitige Kontrolle der Behörden. Zusätzlich wird ein sogenanntes Datencockpit eingerichtet, Bürgerinnen und Bürger haben hier einen Überblick über sämtliche hinterlegte Daten. Das Datencockpit protokolliert zudem jegliche Zugriffe von Behörden auf die Datenbestände.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die „Bürgernummer“ ein Schritt in Richtung digitale und vernetzte Verwaltung ist und Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.
Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen soweit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi