Frage an Michael Schrodi von Kaj B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schrodi,
der Bundestag hat beschlossen, dass zukünftig Messenger-Dienste im Zuge der Strafverfolgung abgehört werden dürfen. Hierzu muss, aus technischen Gründen, eine Abhörsoftware, vereinfacht "Staatstrojaner" genannt, auf dem Zielgerät installiert werden. Dazu ist es in den meisten Fällen wiederum notwendig, existierende Sicherheitslücken in den Systemen auszunutzen. Idealerweise unveröffentlichte und somit teilweise noch unbekannte Sicherheitslücken.
Wie ist Ihr genereller Standpunkt zu diesem Thema, auch in Hinblick auf den jüngsten Angriff durch "WannaCry" und welche Initiativen im Bereich Cyber Security darf ich von Ihrer Partei in der neuen Legislaturperiode erwarten?
Mit freundlichen Grüßen
K. B.
Sehr geehrter Herr B.,
das verabschiedete Gesetz, das den Einsatz von sog. Staatstrojanern ermöglicht, reagiert auf die Probleme der Sicherheitsorgane, die Kommunikation in Messenger-Diensten zur Strafverfolgung oder Vereitelung nicht nutzen zu können. In diesem Zusammenhang gibt es jedoch zahlreiche datenschutzrechtliche Bedenken, die ich zum Teil auch teile. So darf beispielsweise die Kommunikation nur in sehr engem Rahmen erfasst werden, genauer gesagt nur die laufende Kommunikation, nicht aber das ganze System oder auch nur die gesamte gespeicherte Kommunikation. Dies muss sichergestellt sein. Ebenso darf die Software nicht weitergehende Überwachungsfunktionen besitzen, wie das bei einem früheren Überwachungsprogramm nachgewiesen wurde.
Wir werden daher weiterhin darauf setzen, den Sicherheitsbehörden die Möglichkeiten zu Verfügung zu stellen, Straftaten zu vereiteln und gleichzeitig die Grund- und Datenschutzrechte zu wahren.