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Michael Schlecht
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Frage von Marc E. •

Frage an Michael Schlecht von Marc E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schlecht,

ich bin entsetzt, wenn ich mitbekomme, wie Sie in Ihrer letzten Rede so abwertend über ein deutsches unabhängiges (!!) Gericht sprechen. Haben Sie keinen Respekt vor der Unabhängigkeit der Jusitz? Wenn die Ministererlaubnis gegen geltendes Recht verstößt, dann hat der Minister umzudenken und dann ist nicht das Gericht anzugreifen. Ich finde das eine Anmaßung sondersgleichen. Gerade von der LINKEn erwarte ich, dass diese die Rechtsprechung eines OLG wenigstens respektiert.

Wie rechtfertigen Sie Ihre Verunglimpfung des OLG? Weil die Ministererlaubnis angeblich Arbeitsplätze gerettet hätte? Ist dem wirklich so? Und seit wann akzeptiert die LINKE das Argument "damit werden Arbeitsplätze gerettet/geschaffen" als allein gültiges Argument. Mit dem Argument müsste man auch Braunkohlebergbau beibehalten, da es Arbeitsplätze erhält. Oder Steinkohle bzw. Atomkraft.

Ich hoffe, dass solche Entgleisungen von Vertretern einer eigentlich von mir sehr geschätzten Partei unterbleiben. Die Entscheidung des OLG ist vollkommen ungeeignet, ein deutsches Gericht zu attackieren.

mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Leserinnen und Leser, Sehr geehrter Herr Eichhardt,

auch Richterinnnen und Richter sind nicht sakrosankt. Zum vorliegenden Fall habe ich mich bereits ausführlich geäußert, was ich hier gern wiedergebe:

Gericht gegen Beschäftigte

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Fusionserlaubnis für Kaisers Tengelmann und Edeka von Wirtschaftsminister Gabriel blockiert. Sind Sicherung von Arbeitsplätzen durch Tarifvertrag, Tarifbindung und Betriebsratsstrukturen Gemeinwohlgründe? Oder muss die Fusionskontrolle ohne Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte Vorrang haben?

Sicherung der Beschäftigung, Tarifbindung, Erhalt der Betriebsratsstrukturen für mindestens fünf, perspektivisch sieben Jahre in einem Tarifvertrag mit ver.di - mit diesen Auflagen erteilte Wirtschaftsminister Gabriel eine Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaisers Tengelmann (KT) durch Edeka. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stoppte diese Ministererlaubnis mit der Begründung, dass Arbeitsplatzsicherung zwar als Gemeinwohlgrund gelten kann, jedoch nicht verlangt werden dürfe, dass diese durch den Abschluss eines Tarifvertrages und Erhalt von Betriebsratsstrukturen gesichert werden müsse. Dies ist abstrus: Arbeitsplatzsicherung ohne das Absicherungsinstrument Tarifvertrag ist hohl wie die sprichwörtliche Sonntagsrede.

Für die bis zu 16.000 Beschäftigten bei KT ist das Urteil ein schwerer Schlag. Es geht um Verkäuferinnen, Packer und Lagerarbeiter, die häufig unter schweren Bedingungen und nicht gerade üppig entlohnten Jobs arbeiten. Und auch das soll ihnen noch genommen werden? Völliges Unverständnis über das Urteil des OLG herrscht in der Belegschaft. Die Unsicherheit über ihre Jobs ist wieder da. Eigentlich geht alles gut voran: ver.di und Edeka haben bereits für die überwiegenden Bereiche von KT die geforderten Tarifverträge abgeschlossen.

Das Gericht begründet seine Ablehnung der Ministererlaubnis mit allen möglichen juristischen Pirouetten, bis hin zu Vorwürfen der Geheimverhandlungen und der Befangenheit des Ministers. Selbst der Justiziar der CDU Hans-Peter Uhl bewertet diese Gespräche als notwendig und auch in Einklang mit den bisherigen Regeln. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das Gericht befangen ist, wenn es ernsthaft die fünfjährige Absicherung der Arbeitsplätze mittels Tarifvertrag nicht als Gemeinwohl anerkennen will. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das Gericht hier Politik machen und eine soziale gewendete Ministererlaubnis faktisch abschaffen will.

Es liegt die Vermutung nah, dass hier gutsituierte Konservative in Richterrobe, unter Ausblendung der sozialen Wirklichkeit zum Schlag gegen das ausnahmsweise soziale Vorgehen eines Ministers ausholen. Dem Gericht dürfte es auch missfallen, dass mit der Verpflichtung einen Tarifvertrag abzuschließen, Minister Gabriel die Belegschaft und ihre Gewerkschaft gestärkt hat.

Das Kartellamt hat bei einer geplanten Fusion im Wesentlichen danach zu entscheiden, ob es zu einer weiteren Marktkonzentration kommt. Im konkreten Beispiel ging es um 0,6 Prozent Marktanteil von KT - regional teilweise mehr. Dieser zwar kleine Marktanteil erhöht ohne Zweifel die Marktmacht von Edeka. Das gleiche würde aber auch bei einer Übernahme durch Rewe gelten. Die Liquidation von KT würde auch unweigerlich zu einer weiteren Konzentration der Marktmacht der verbleibenden Einzelhandelskonzerne führen.

In dieser Situation war die Ministererlaubnis unter den gemeinwohlfördernden Bedingungen Beschäftigung, Tarifbindung und Betriebsratsstrukturen zu erhalten, nachvollziehbar und zu begrüßen.
Vollkommen abstrus ist, dass den Bündnis-Grünen die Verhinderung der Übernahme von KT wichtiger ist als das Schicksal von bis zu 16.000 Beschäftigten. Es wird argumentiert, dass die Arbeitsplätze bei KT vielleicht gesichert sein mögen, dafür aber Edeka die eigene Stammbelegschaft abbauen werde. Befragt man Gewerkschafter und Betriebsräte aus dem Einzelhandel, so halten sie diese Gefahr für nicht existent. Vereinzelt kann es in minimalem, lokal begrenztem Umfang solche Probleme geben. Vor allem: Edeka kann nicht direkt in die einzelnen Geschäfte hineinwirken und sie ggfs. schließen. Die Edeka-Geschäfte sind überwiegend im Besitz von Einzelkaufleuten.

Das Instrument der Ministererlaubnis muss geändert werden. Gewichtige Fusionsentscheidungen des Kartellamtes dürfen nicht alleine von einem Minister und schon gar nicht einem OLG überprüft werden. Aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung von Großfusionen muss in letzter Instanz das Parlament befinden. Das setzt eine höhere Transparenz von Fusionsentscheidungen insgesamt voraus. Dem Wirtschaftsminister käme die Aufgabe zu, dem Parlament einen Beschlussvorschlag vorzulegen. Der Bundestag hätte den Vorschlag zu debattieren und zu entscheiden. Und es muss klargestellt werden, dass die tarifliche Absicherung von Arbeitsplätzen, Tarifbindung und Betriebsratsstrukturen sehr wohl Gemeinwohlgründe darstellen, die in die Entscheidungsfindung eingehen müssen. Hierfür könnte die im Herbst sowieso anstehende Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, in welchem das Kartellverfahren und die Ministererlaubnis verankert sind, genutzt werden.

Minister Gabriel wehrt sich zurecht gegen das Urteil des Gerichts und die darin geäußerten Vorwürfe gegen ihn. Dass Gabriel, der sonst gern poltert und keine politische Auseinandersetzung scheut, sich nun mit verfahrenstechnischem Sachverhalten verteidigt, erscheint hasenfüßig. Der Minister ist gut beraten hier eine offensivere Strategie einzuschlagen und eine unangemessene, ja skandalöse politische Einmischung des Gerichts zurückzuweisen.

Beste Grüße
Michael Schlecht