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Michael Schlecht
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Frage von Alexander Z. •

Frage an Michael Schlecht von Alexander Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schlecht,

meine Frage an Sie ist eigentlich stellvertretend für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages:

Mit Urteil vom 3. Juli 2008 urteilte das BVerfG, dass § 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes verfassungswidrig sind, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann.

Mit dem heutigen Tage (30. Juni 2011) endet die vom BVerfG gesetze Frist zur Neuregelung.

Ich bitte um Stellungnahme, wie es sein kann, dass der Deutsche Bundestag eine verbindliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes missachtet? Sie mögen einwenden, dass die Verhandlungen schwierig, langwierig sind. Das die Neuregelung des Bundeswahlrechtes nicht trivial ist. Dem stimme ich zu.

Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Deutsche Bundestag ab dem morgigen Tag eine verbindliche Vorgabe des BVerfG missachtet. Und es geht hier nicht um Kleinigkeiten; es geht um einen Grundpfeiler unserer Demokratie -- Wahlen! Wenn unsere Abgeordneten die Verfassung und das BVerfG in dieser entscheidenden Frage missachten, wie kann ich meinen Abgeordneten noch trauen, wenn diese mal wieder nach ELENA, Vorratsdatenspeicherung, Einschränkung meiner Bürgerrechte, Einsatz der BW im Inneren etc. pp. schreien?

Was wäre denn, würde sich der Bundestag am Montag auflösen? Hätte nicht der nächste Bundestag -- gewählt nach einem verfassungswidrigen Wahlrecht -- ein Legitimationsproblem?

Ich appelliere dringend an Sie und Ihre Kollegen -- gleich welcher Partei: Setzen Sie sich zusammen und reformieren das Wahlrecht so bald als möglich gemäß den Vorgaben des BVerfG.

Bei diesem Thema darf es nicht darum gehen, ob und welche Partei einen Nachteil aus dem Wegfall der Überhangmandate zieht! Es geht hier nicht um Parteien, es geht um unsere Demokratie!

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Michael Schlecht
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Zschach,

besten Dank für Ihr Schreiben. Sie haben vollkommen Recht, es ist ein Skandal.

Schuld ist nicht das gesamte Parlament sondern die Regierungsfraktionen. Die Oppositionsfraktionen, auch DIE LINKE; haben Gesetzentwürfe vorgelegt, die es ermöglicht hätten, fristgemäß ein neues Wahlrecht zu beschließen.

Selbstverständlich prangern wir diesen Rechtsbruch der Koalition an. Dahinter steckt das Ringen um eigene Vorteile, da ja bisher vor allem CDU/CSU von Überhangmandaten profitiert haben.

Näheres entnehmen Sie u.a. der Rede meiner Fraktionskollegin Halina Wawzyniak

http://www.linksfraktion.de/reden/umfassende-reform-wahlrechts/

Beste Grüße,

Michael Schlecht