Frage an Michael Roth von Klaus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Roth,
am vergangenen Donnerstag hat die AfD-Fraktion den Abbruch einer Bundestagssitzung erreicht, da sie auf Einhaltung der Geschäftsordnung bestanden hat.
Sie haben die AfD dafür kritisiert:
In der Geschäftsordnung sind die Regeln augstellt, die im Bundestag gelten. Ich finde es nicht ungewöhnlich, wenn jemand auf Einhaltung von Regeln besteht.
Wie sehen Sie das?
Betrachten Sie die Geschäftsordnung als bindend oder ist sie für Sie eher so eine Art "unverbindliche Empfehlung" deren Einhaltung nicht erforderlich ist?
Mit freundlichen Grüßen
P.
Sehr geehrter Herr P.,
zu Ihrer Frage zum Abbruch der Plenarsitzung des Bundestages am 18. Januar 2018 nehme ich gerne Stellung.
Lassen Sie mich eines klarstellen: Grundsätzlich ist die Beschlussfähigkeit des Bundestages solange gegeben, sofern sie nicht von einer Fraktion ausdrücklich angezweifelt wird. Es ist das gute Recht der AfD, die Beschlussfähigkeit wie in Paragraph 45 der Geschäftsordnung vorgesehen von der Sitzungsleitung überprüfen zu lassen. Die entsprechende Überprüfung ergab, dass zu dieser späten Stunde kurz vor Beendigung der Tagesordnung nur 312 der insgesamt 709 Abgeordneten anwesend waren. Folgerichtig hat Bundestagvizepräsidentin Petra Pau die Beschlussunfähigkeit festgestellt und die Sitzung abgebrochen. Wie viele andere Mitglieder meiner Fraktion habe auch ich an der besagten Abstimmung per Hammelsprung teilgenommen – daher fühle ich mich auch nicht vom Vorwurf der „Arbeitsverweigerung“ angesprochen.
Die Fernsehbilder zeigen übrigens eindeutig, dass zum Zeitpunkt Sitzungsabbruchs weniger als 60 der 92 Abgeordneten der AfD-Fraktion im Plenarsaal anwesend waren. Auch die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel hat offenkundig nicht an der Abstimmung teilgenommen. Vor dem Hintergrund, dass die mehr als 30 abwesenden AfD-Abgeordneten selbst maßgeblich zur Beschlussunfähigkeit des Bundestages beigetragen haben, sind die Vorwürfe der AfD gegenüber den anderen Fraktionen mehr als scheinheilig.
Die Geschäftsordnung des Bundestages hat sich seit Jahrzehnten bewährt, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Wenn aber der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland öffentlich verkündet, diese Aktion sei die „Revanche“ für die Nichtwahl eines AfD-Kandidaten für das Parlamentarische Kontrollgremium einige Stunden zuvor, dann hat dies nichts mehr mit seriöser parlamentarischer Arbeit zu tun. Der Plenarsaal des Deutschen Bundestages ist ein Ort kontroverser politischer Debatten und des fairen, demokratischen Wettstreits. Auch die AfD-Fraktion ist herzlich eingeladen, dazu ihren Beitrag zu leisten. Es entspricht aber nicht der Würde des hohen Hauses, die Geschäftsordnung für billige Rachespielchen zu missbrauchen. Die Wählerinnen und Wähler erwarten zurecht von den Abgeordneten, dass sie ihrer Verantwortung als gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter gewissenhaft nachkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth
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Abgeordnetenbüro Michael Roth MdB
Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt
Deutscher Bundestag
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Telefon 030/227-77796
Telefax 030/227-76502
E-Mail michael.roth@bundestag.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: antworten@abgeordnetenwatch.de [mailto:antworten@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Sonntag, 21. Januar 2018 11:39
An: Michael Roth MdB
Betreff: Eine Frage an Sie vom 21.01.2018 10:35:00 (#296376)
Sehr geehrte(r) Michael Roth,
K. P. aus Köln hat Ihnen als Besucher/in der Seite www.abgeordnetenwatch.de eine Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte gestellt.
Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale E-Mail beantworten würden).
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Sehr geehrter Herr Roth,
am vergangenen Donnerstag hat die AfD-Fraktion den Abbruch einer Bundestagssitzung erreicht, da sie auf Einhaltung der Geschäftsordnung bestanden hat.
Sie haben die AfD dafür kritisiert:
In der Geschäftsordnung sind die Regeln augstellt, die im Bundestag gelten. Ich finde es nicht ungewöhnlich, wenn jemand auf Einhaltung von Regeln besteht.
Wie sehen Sie das?
Betrachten Sie die Geschäftsordnung als bindend oder ist sie für Sie eher so eine Art "unverbindliche Empfehlung" deren Einhaltung nicht erforderlich ist?
Mit freundlichen Grüßen
P.
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Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-roth/question/2018-01-21/296376
Mit freundlichen Grüßen
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von K. P.)
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