(...) Ihre konkrete Frage zur sogenannten Widerspruchslösung, wie sie bereits einige andere europäische Länder beschlossen haben, bedeutet einen Eingriff des Staates in die bürgerliche Freiheit. Die Verfügung über den eigenen Körper ist eine Gewissenfrage und erfordert eine umfassende gesellschaftliche Debatte. (...)
(...) Voraussetzung für einen Sitzungsabbruch ist demnach, dass die Beschlussfähigkeit des Bundestages von einer Fraktion ausdrücklich angezweifelt und von der Sitzungsleitung formal festgestellt wird. Geschieht dies nicht, so wird die Beschlussfähigkeit des Bundestages vermutet. Mit der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits 1977 (BVerfGE 44, 308 ff.) beschäftigt. (...)
Sehr geehrter Herr S.,
zu Ihrer Frage zum Abbruch der Plenarsitzung des Bundestages am 18. Januar 2018 nehme ich gerne Stellung.
Sehr geehrter Herr P.,
zu Ihrer Frage zum Abbruch der Plenarsitzung des Bundestages am 18. Januar 2018 nehme ich gerne Stellung.
Sehr geehrter Herr K.,
zu Ihrer Frage zum Abbruch der Plenarsitzung des Bundestages am 18. Januar 2018 nehme ich gerne Stellung.