
(...) Ihre konkrete Frage zur sogenannten Widerspruchslösung, wie sie bereits einige andere europäische Länder beschlossen haben, bedeutet einen Eingriff des Staates in die bürgerliche Freiheit. Die Verfügung über den eigenen Körper ist eine Gewissenfrage und erfordert eine umfassende gesellschaftliche Debatte. (...)