Frage an Michael Roth von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Roth,
ich möchte die von Herrn Kazmaier eingebrachte Frage betreffs Abbruch der Bundestagssitzung am 18.01.2018 ergänzen.
"Das Parlament musste seine Beratungen am späten Donnerstagabend beenden, weil das Plenum wegen zu wenig anwesender Abgeordneter nicht beschlussfähig war. Verlangt hatte die genaue Nachzählung, den sogenannten Hammelsprung, die AfD-Fraktion. Dabei kam gegen 23.20 Uhr heraus, dass nur 312 Abgeordnete da waren - es hätten aber mehr als die Hälfte der 709 Mitglieder, also 355, sein müssen, (...).Der SPD-Abgeordnete Michael Roth kritisierte das Vorgehen der AfD. Auf Twitter schrieb der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt: "Die AfD hat inhaltlich nix zu melden, kennt aber die Tricks der Geschäftsordnung. Was für Helden ." "
Ich finde, dass Sie mit Ihrem Statement billig gegen die AfD treten und empfinde Ihr Verhalten für ein Mitglied des Bundestages unwürdig.
Frage 1:
Wie "heldenhaft" ist das Verhalten des Bundestags, wenn nur 312 von 709 MdBs in einer Parlamentssitzung anwesend, sprich 397 MdBs nicht anwesend waren, so das das anwesende "Plenum" gar nicht beschlussfähig war?
Frage 2:
Wie "heldenhaft" ist das Verhalten des Bundestags, wenn den anwesenden MdBs scheinbar mit Ausnahme der AfD gar nicht auffiel, dass das "Plenum" am Abend des 18.01.2018 gar nicht beschlussfähig war?
Frage 3:
Wenn Sie sich durch das Verhalten der AfD ausgetrickst fühlen, wäre es dann nicht sinnvoll, dass Sie die Geschäftsordnung besser beachten?
Frage 4:
Könnte das vom Bundestag am 18.01. bewiesene unprofessionelle Verhalten nicht Wasser auf die Mühlen politikverdrossener Bürger bedeuten und den Zuspruch zur AfD stärken?
Viele Grüße T. S.
Sehr geehrter Herr S.,
zu Ihrer Frage zum Abbruch der Plenarsitzung des Bundestages am 18. Januar 2018 nehme ich gerne Stellung.
Lassen Sie mich eines klarstellen: Grundsätzlich ist die Beschlussfähigkeit des Bundestages solange gegeben, sofern sie nicht von einer Fraktion ausdrücklich angezweifelt wird. Es ist das gute Recht der AfD, die Beschlussfähigkeit wie in Paragraph 45 der Geschäftsordnung vorgesehen von der Sitzungsleitung überprüfen zu lassen. Die entsprechende Überprüfung ergab, dass zu dieser späten Stunde kurz vor Beendigung der Tagesordnung nur 312 der insgesamt 709 Abgeordneten anwesend waren. Folgerichtig hat Bundestagvizepräsidentin Petra Pau die Beschlussunfähigkeit festgestellt und die Sitzung abgebrochen. Wie viele andere Mitglieder meiner Fraktion habe auch ich an der besagten Abstimmung per Hammelsprung teilgenommen – daher fühle ich mich auch nicht vom Vorwurf der „Arbeitsverweigerung“ angesprochen.
Die Fernsehbilder zeigen übrigens eindeutig, dass zum Zeitpunkt Sitzungsabbruchs weniger als 60 der 92 Abgeordneten der AfD-Fraktion im Plenarsaal anwesend waren. Auch die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel hat offenkundig nicht an der Abstimmung teilgenommen. Vor dem Hintergrund, dass die mehr als 30 abwesenden AfD-Abgeordneten selbst maßgeblich zur Beschlussunfähigkeit des Bundestages beigetragen haben, sind die Vorwürfe der AfD gegenüber den anderen Fraktionen mehr als scheinheilig.
Die Geschäftsordnung des Bundestages hat sich seit Jahrzehnten bewährt, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Wenn aber der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland öffentlich verkündet, diese Aktion sei die „Revanche“ für die Nichtwahl eines AfD-Kandidaten für das Parlamentarische Kontrollgremium einige Stunden zuvor, dann hat dies nichts mehr mit seriöser parlamentarischer Arbeit zu tun. Der Plenarsaal des Deutschen Bundestages ist ein Ort kontroverser politischer Debatten und des fairen, demokratischen Wettstreits. Auch die AfD-Fraktion ist herzlich eingeladen, dazu ihren Beitrag zu leisten. Es entspricht aber nicht der Würde des hohen Hauses, die Geschäftsordnung für billige Rachespielchen zu missbrauchen. Die Wählerinnen und Wähler erwarten zurecht von den Abgeordneten, dass sie ihrer Verantwortung als gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter gewissenhaft nachkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth
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Abgeordnetenbüro Michael Roth MdB
Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon 030/227-77796
Telefax 030/227-76502
E-Mail michael.roth@bundestag.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: antworten@abgeordnetenwatch.de [mailto:antworten@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Sonntag, 21. Januar 2018 20:23
An: Michael Roth MdB
Betreff: Eine Frage an Sie vom 21.01.2018 11:50:00 (#296378)
Sehr geehrte(r) Michael Roth,
T. S. aus Dreieich hat Ihnen als Besucher/in der Seite www.abgeordnetenwatch.de eine Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte gestellt.
Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale E-Mail beantworten würden).
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Guten Tag Herr Roth,
ich möchte die von Herrn Kazmaier eingebrachte Frage betreffs Abbruch der Bundestagssitzung am 18.01.2018 ergänzen.
"Das Parlament musste seine Beratungen am späten Donnerstagabend beenden, weil das Plenum wegen zu wenig anwesender Abgeordneter nicht beschlussfähig war. Verlangt hatte die genaue Nachzählung, den sogenannten Hammelsprung, die AfD-Fraktion. Dabei kam gegen 23.20 Uhr heraus, dass nur 312 Abgeordnete da waren - es hätten aber mehr als die Hälfte der 709 Mitglieder, also 355, sein müssen, (...).Der SPD-Abgeordnete Michael Roth kritisierte das Vorgehen der AfD. Auf Twitter schrieb der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt: "Die AfD hat inhaltlich nix zu melden, kennt aber die Tricks der Geschäftsordnung. Was für Helden ." "
Ich finde, dass Sie mit Ihrem Statement billig gegen die AfD treten und empfinde Ihr Verhalten für ein Mitglied des Bundestages unwürdig.
Frage 1:
Wie "heldenhaft" ist das Verhalten des Bundestags, wenn nur 312 von 709 MdBs in einer Parlamentssitzung anwesend, sprich 397 MdBs nicht anwesend waren, so das das anwesende "Plenum" gar nicht beschlussfähig war?
Frage 2:
Wie "heldenhaft" ist das Verhalten des Bundestags, wenn den anwesenden MdBs scheinbar mit Ausnahme der AfD gar nicht auffiel, dass das "Plenum" am Abend des 18.01.2018 gar nicht beschlussfähig war?
Frage 3:
Wenn Sie sich durch das Verhalten der AfD ausgetrickst fühlen, wäre es dann nicht sinnvoll, dass Sie die Geschäftsordnung besser beachten?
Frage 4:
Könnte das vom Bundestag am 18.01. bewiesene unprofessionelle Verhalten nicht Wasser auf die Mühlen politikverdrossener Bürger bedeuten und den Zuspruch zur AfD stärken?
Viele Grüße T. S.
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Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-roth/question/2018-01-21/296378
Mit freundlichen Grüßen
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von T. S.)
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