Es ist richtig, dass die Bundesregierung auch mit schwierigen Partnern wie Katar, die über belastbare Gesprächskanäle zur Hamas verfügen, im Austausch bleibt.
Für die Verantwortung gegenüber Israel gibt es naturgemäß keine Rechtsgrundlage. Aber dieses politische Bekenntnis genießt über die Fraktionen hinweg eine überwältigende Unterstützung im Deutschen Bundestag.
Leider haben weder Syrien noch Nordkorea die Gerichtsbarkeit des IStGH anerkannt und somit kann das Gericht nicht gegen Kim Jong-Un oder gegen Baschar al-Assad ermitteln.
In der Vergangenheit wurde immer wieder über eine VN-mandatierte Friedensmission in Gaza und im Westjordanland diskutiert, aber nie beschlossen. Angesichts der Blockade des VN-Sicherheitsrates und der anhaltenden Angriffe der Terrororganisation Hamas auf Israel ist ein neuer Anlauf für eine VN-Friedensmission zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch.
Weder Finanzhilfen oder Waffenlieferungen an die Ukraine noch die Ausbildung ukrainischer Soldaten auf deutschem Boden machen uns zu einer Kriegspartei.
Die ukrainische Regierung hat zugesichert, Streumunition nicht gegen die Zivilbevölkerung, sondern ausschließlich gegen militärische Ziele einzusetzen.