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Michael Roth
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Frage von Jonas T. •

Wird das 2%-Ziel nach dem Abrufen des Sondervermögens weiterhin eingehalten? Wenn ja, wird es hierzu ein Gesetz geben, damit die Finanzierung auch weiterhin gewährleistet ist?

Sehr geehrter Herr Roth,

vielen Dank erst einmal für ihren Einsatz bzgl. der Bundeswehr und der Ukraine.
Die Haushaltsplanungen bis einschließlich 2026 widersprechen der Rede von Olaf Scholz auf der Bundeswehrtagung, in der er das Erfüllen des 2%-Zieles anspricht.

Plant die Bundesregierung ein Gesetz, welches eine nachhaltige Finanzierung der BW nach dem Abrufen des Sondervermögens ermöglicht? Denn gerade dann werden ja weitere Investitionen bzw. Kosten entstehen (z.B. Wartung F35 etc.). Wenn die Bundeswehr keine langfristige Perspektive bzgl. der finanziellen Ausstattung erhält, wird die Rüstungsindustrie vermutlich ihre Kapazitäten auch aus Planungsgründen nicht erhöhen. Zudem sollte unser Anspruch als führende Nation in der EU auch mit einer gewissen militärischen Position einhergehen.

Über eine Beantwortung der Frage würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

für Ihre Frage zu den laufenden Haushaltsberatungen, insbesondere für die Planungen im Bereich der Verteidigungspolitik, danke ich Ihnen.

Der blutige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Sicherheitslage in Europa grundlegend verändert und damit eine Zeitenwende eingeleitet. Unsere politische Reaktion darauf ist klar: Gemeinsam mit unseren internationalen Partnern unterstützen wir die Ukraine politisch, finanziell, humanitär und auch militärisch in ihrem Verteidigungs- und Befreiungskampf. Und wir sorgen dafür, dass die Bundeswehr, die viele Jahre unter konservativer Führung heruntergewirtschaftet wurde, wieder ordentlich für die Bündnis- und Landesverteidigung ausgestattet wird.

Deshalb begrüße ich sehr, dass Bundeskanzler Olaf Scholz die Initiative ergriffen und bereits zwei Tage nach Kriegsbeginn die Schaffung eines Sondervermögens für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro angekündigt hat. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen in den nächsten Jahren ausschließlich für notwendige Investitionen und Rüstungsvorhaben genutzt werden, um die Bundeswehr besser auszustatten und für die sicherheitspolitischen Bewährungsproben der Zukunft aufzustellen.

Mit dem Sondervermögen und dem zuletzt gewachsenen Verteidigungsetat sorgen wir in den kommenden Jahren auch dafür, dass Deutschland das Zwei-Prozent-Ziel der NATO erreicht. Je nachdem, wie die Beschaffung über das Sondervermögen läuft, kann der Prozentsatz in einem Jahr etwas über der, in einem anderen Jahr etwas unter der zwei Prozentmarke liegen. Aber in einem mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren stehen jedenfalls 2 Prozent in jedem Jahr zur Verfügung. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass es eine Anschlussregelung geben wird, nachdem das Sondervermögen vollständig ausgeschöpft ist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

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