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Michael Roth
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Frage von Winfried H. •

Wer ist zuständig für den Heizkosten Zuschuss Öl 2022

Sehr geehrter Herr Roth .Mehrmals haben wir in den Nachrichten gehört das ab jetzt der Antrag für Heizkosten Erstattung gestellt werden kann . Wo ich mich auch hinwende in Wiesbaden z.b. Bürgerbüro oder Finanzminister , die einen wissen von nichts , die anderen melden sich auf meine Mail. Hoffe das es nun klappt die Rechungen kann ich Ihnen zu kommen lassen. 2022 doppelt so hoch wie 2021. Hochachtungsvoll H. .Winfried

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Antwort von
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Sehr geehrte Herr H.,

haben Sie Dank für Ihre Nachricht in Sachen Härtefallregelung für Ölheizungen. Gerne antworte ich Ihnen hierzu.

Bund und Länder haben sich am 30. März 2023 nach längeren Verhandlungen auf die konkrete Umsetzung von Härtefallhilfen geeinigt. Den Zuschuss können rückwirkend alle Verbraucherinnen und Verbraucher beantragen, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 Flüssiggas, Pellets oder, wie in Ihrem Fall, Heizöl gekauft haben. Der Preis muss sich hierfür im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben. Insgesamt stellt der Bund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung, um diese Härten abzufedern.

Die Freischaltung der notwendigen Online-Portale und der Antragstellungen bei den Ländern soll schnellstmöglich erfolgen. Für die Umsetzung und die Auszahlung der Hilfen sind nun die einzelnen Bundesländer zuständig. In Hessen soll das Online-Portal am 4. Mai 2023 freigeschaltet werden.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Heizkostenzuschüssen für Ölheizungen haben, besteht die Möglichkeit, sich direkt an die hessische Landesregierung über das Kontaktformular unter https://hessen.de/kontakt zu wenden. Über den Stand der Energiepreishilfen informiert das Land Hessen außerdem unter: https://wirtschaft.hessen.de/presse/haertefallantraege-energiekosten-antragsverfahren-startet. 

Nähere Informationen zu den Härtefallhilfen und dem Abkommen zwischen Bund und Ländern finden Sie auch noch einmal auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html oder aber bei der Verbraucherzentrale des Landes Hessen unter https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-ihr-anspruch-auf-hilfe-fuer-oel-fluessiggas-oder-pelletheizung-80494.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

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