Wer genau entscheidet über das Ansetzen einer Öffentlichen Anhörung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Gibt es Situationen,in denen eine Öffentliche Anhörung zwingend einzuberufen ist?
Wie ist der anschließende Entscheidungsprozess über die Zusammensetzung des Gremiums, z.B. ob Betroffene bei Menschenrechtsverletzungen eingeladen werden?
Sie schrieben auf meine Frage vom 10.April https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-roth/fragen-antworten/werden-sie-sich-fuer-eine-oeffentliche-anhoerung-ueber-die-aktuellen-menschenrechtsverletzungen-in-peru geschrieben: „Die jeweiligen Obleute der Fraktionen ... setzen Anhörungen ihrer Ausschüsse an.“
Das habe ich so eindeutig nicht finden können. Deshalb die Nachfragen.
Würde eine Öffentliche Anhörung zu den „Deutsch-Peruanischen Beziehungen im Hinblick auf die aktuellen Menschenrechtsverletzungen unter Dina Boluarte“ ( https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/peru-tote-durch-schuesse-von-armee-und-polizei) im Auswärtigen oder Menschenrechtsausschuss thematisiert werden? Würde sie im Parlamentsfernsehen übertragen werden?
Und werden Sie sich für einen Stopp der Waffenlieferungen nach Peru einsetzen?
Danke, A.K.
Sehr geehrte Frau K.,
für Ihre Frage zur Befassung des Auswärtigen Ausschusses mit der Menschenrechtslage in Peru danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung.
In Paragraph 70, Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages heißt es zur Ansetzung von Öffentlichen Anhörungen: „Zur Information über einen Gegenstand seiner Beratung kann ein Ausschuss öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen vornehmen. Bei überwiesenen Vorlagen ist der federführende Ausschuss auf Verlangen eines Viertels seiner Mitglieder dazu verpflichtet; bei nicht überwiesenen Verhandlungsgegenständen im Rahmen des § 62 Abs. 1 Satz 3 erfolgt eine Anhörung auf Beschluss des Ausschusses. Die Beschlussfassung ist nur zulässig, wenn ein entsprechender Antrag auf der Tagesordnung des Ausschusses steht. Öffentliche Anhörungen sollen grundsätzlich im Internet übertragen werden.“
Der Auswärtige Ausschuss hat 47 Mitglieder, d.h. dass eine Anhörung auf Verlangen von mindestens 12 Ausschussmitgliedern angesetzt werden kann, wenn sie sich thematisch auf eine überwiesene Vorlage (z.B. Gesetzentwurf, Antrag, Unterrichtung, Große Anfrage an die Bundesregierung) bezieht. Mit der Tagesordnung ist zu veröffentlichen, auf Vorschlag welcher Fraktionen die einzelnen Sachverständigen zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen wurden.
Unabhängig davon kann ich Ihnen mitteilen, dass sich der Auswärtige Ausschuss in einer regulären Ausschusssitzung am 19. April 2023 mit dem Tagesordnungspunkt „Bericht der Bundesregierung zu Menschenrechtsverletzungen in Peru im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Übergangsregierung von Dina Boluarte“ befasst hat. Als geschlossener Ausschuss tagt der Auswärtige Ausschuss grundsätzlich hinter verschlossenen Türen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth