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Michael Roth
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Frage von Yannik H. •

Welche Auswirkungen sehen Sie im Falle einer Auslieferung Assanges für die Pressefreiheit in Europa und das Ansehen der Bundesrepublik beim Einsatz für Menschenrechte?

Sehr geehrter Herr Roth,

in Ihrer Antwort vom 29.1.2024 schildern Sie die Erwartung, dass Assange jederzeit ein faires und transparentes Verfahren zu gewähren ist.

Sind Sie darüber besorgt, dass Prof. Nils Melzer, UN-Beauftragter für Folter, zahlreiche Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien dokumentiert hat und der britischen Justiz Willkür vorwirft?
Ist nicht bereits empörend, dass die Enthüllung von Kriegsverbrechen in einer Anklage unter dem Espionage Act mit einer drohenden Haftstrafe von 175 Jahren resultiert?

Neben Menschenrechtsorganisationen wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International setzen sich auch zahlreiche Regierungen öffentlich für die Freilassung von Assange ein.

Wie soll sich die BRD künftig gegenüber Autokratien glaubhaft für Oppositionelle einsetzen, wenn gleichzeitig ein Kritiker der USA ohne ernsthaften Protest möglicherweise jahrzehntelang inhaftiert wird?
Werden Sie sich dem Appell Ihres Kollegen Frank Schwabe anschließen?

Freundliche Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

für Ihre Frage danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung.

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass die britischen Gerichte Julian Assange den notwendigen Schutz gewähren und eine Auslieferung in die USA verhindern sollten. Insofern unterstütze ich den Appell meines Kollegen Frank Schwabe.

Im Zusammenhang mit dem Berufungsantrag von Julian Assange gegen seine Auslieferung hat der High Court in London in der vorletzten Woche entschieden, dass Assange nicht unmittelbar an die Vereinigten Staaten überstellt werden darf. Demnach kann dem Antrag des Australiers auf Berufung noch immer in Teilen stattgegeben werden. Nach Angaben der Richter wurde der Berufungsantrag in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hängt es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Zusicherungen abgeben könnten. Dafür setzten die Richter eine Frist von drei Wochen. Dabei geht es um die Frage, ob Assange sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen kann und hierbei dieselben Rechte genießt wie US-Staatsbürger, dass er nicht wegen seiner Staatsbürgerschaft vorverurteilt und die Todesstrafe nicht verhängt wird. Verstreicht die Frist, ohne dass die Garantien gegeben werden, soll es direkt eine Berufungsverhandlung geben.

Diese Entscheidung des Gerichts bestätigt meine Auffassung, dass die britische Justiz sehr wohl unabhängig und unparteiisch arbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

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