Was ist eigentlich ein "Terrorstaat"? Gibt es dafür irgendwelche anerkannte allgemeine Regeln und was folgt aus einer solchen Einstufung? Und soll das etwaAnschläge wie jenen bei Moskau rechtfertigen?
Sehr geehrter Herr Roth, laut Medienberichten haben Sie im Zusammenhang mit dem Anschlag bei Moskau Russland als "Terrorstaat" bezeichnet. Nach welchen Maßstäben stufen Sie als Vors. des Ausw. Ausschusses andere Länder als so etwas ein? Und welche Folgen hat das? Würden Sie alle Staaten, die andere Länder völkerrechtswidrig angreifen und zigtausende zivile Opfer verursachen so bezeichnen, also auch z.B. die USA und GB wegen des Irak-Krieges, der vom BVerwG als rechtlich bedenklich eingestuft wurde (Urt. vom 21.06.2005, BVerwG 2 WD 12.04, amtl. Leitsatz Nr. 6)? Oder gelten solche Maßstäbe nur für Russland? Wollen Sie damit die feigen Anschläge islamischer Terroristen wie aktuell bei Moskau oder auch jenen von Beslan auf eine Schule mit über 900 toten Lehrern, Eltern und Kindern rechtfertigen? Dienen solche Äußerungen eigentlich Befriedung unseres Kontinents oder mehr dem Ego des Sprechers, um damit in den Medien präsent zu sein?
Sehr geehrter Herr G.,
für Ihre Frage danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung. Russland wurde am 22. März 2024 von einem grausamen Terrorakt heimgesucht, der vermutlich durch islamistische Terroristen verübt wurde. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Mein Mitgefühl gilt den vielen unschuldigen Opfern.
Dass Russland aber zunächst in einer Verkehrung der Fakten versucht hat, der Ukraine die Verantwortung für diesen Terroranschlag zuzuweisen, während es selbst seit über zwei Jahren die ukrainische Zivilbevölkerung terrorisiert, ist in keinster Weise akzeptabel.
Das Europäische Parlament hat am 23. November 2022 mit großer Mehrheit einer Entschließung zugestimmt, die Russland als terroristischen Staat einstuft. Darin heißt es:
"Das Europäische Parlament [...] betont, dass die vorsätzlichen Angriffe und Gräueltaten der Russischen Föderation gegen die Zivilbevölkerung der Ukraine, die Zerstörung ziviler Infrastruktur und andere schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts terroristische Handlungen gegen die ukrainische Bevölkerung darstellen und den Tatbestand von Kriegsverbrechen erfüllen; bringt seine uneingeschränkte Empörung über diese Angriffe und Gräueltaten sowie die anderen Handlungen zum Ausdruck, die Russland begangen hat, um seine zerstörerischen politischen Ziele in der Ukraine und im Hoheitsgebiet anderer Länder zu verfolgen, und verurteilt diese Angriffe und Gräueltaten; stuft vor diesem Hintergrund Russland als dem Terrorismus Vorschub leistenden Staat und als terroristische Mittel einsetzenden Staat ein."
Dieser Einschätzung des Europäischen Parlaments schließe ich mich an, auch wenn sie zunächst nur symbolischen Charakter hat. Mit der Ausarbeitung eines EU-Rechtsrahmens könnte die Einstufung jedoch auch restriktive Maßnahmen gegen einen Terrorstaat auslösen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth