Warum werden ukrainische Flüchtlinge immer noch nicht integriert?
Guten Tag,
Ich Den von mir gefundenen Fakten und Quellen sowie im Internet zufolge kursiert das Thema Ukrainer.
Im März 2024 lebten laut Ausländerzentralregister rund 1,3 Millionen Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Deutschland.
Basierend auf Daten der Bundesregierung haben wir, wo es heißt: „ Im Januar 2024 wurden 718000 ukrainische Geflüchtete in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gezählt. Darunter waren 501000 Menschen erwerbsfähige und 217000 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte – in der Regel Kinder.“
Das heißt, wir haben 501000 Menschen sind arbeitsfähig, und es gibt nur Kinder
217000, nicht wie manche behaupten, rund 350.000. -Quelle- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/ukraine-gefluechtete-arbeit-2166832LG
Sehr geehrter Herr S.
für Ihre Nachricht danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung.
Mit Bezugnahme auf die Massenzustromrichtlinie wurde unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskriegs EU-weit entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine befristet einen humanitären Aufenthaltstitel zu erteilen, ohne dass sie zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Diese europäische Einigung wurde in Deutschland durch einen Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler vom 7. April 2022 vollzogen – übrigens unter ausdrücklicher Zustimmung der CDU-geführten Landesregierungen, die davon heute nichts mehr wissen wollen.
Nachvollziehbar begründet wurde diese grundsätzliche Entscheidung damit, dass Ukrainerinnen und Ukrainer anders als Asylbewerberinnen und -bewerber direkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben und das Bürgergeld ebenso von den Jobcentern verwaltet wird. Zudem hat diese Lösung sehr viel Bürokratie vermieden: Denn sonst hätte jede und jeder ukrainische Geflüchtete einen eigenen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen müssen. Das wären über eine Million Asylverfahren gewesen, die das Bundesamt und unsere Ausländerbehörden über Monate lahmgelegt hätten. Mit dem Ergebnis, dass die Anträge am Ende des Verfahrens alle bewilligt und „subsidiärer Schutz“ und damit der Anspruch auf Bürgergeld gewährt worden wäre.
Derzeit leben in Deutschland rund 1,3 Millionen Ukrainerinne und Ukrainer, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen ihr Heimatland nach Deutschland geflüchtet sind. Unter den rund 725.000 Bürgergeldempfängern mit ukrainischer Staatsangehörigkeit sind rund 500.000 im erwerbsfähigen Alter, davon wiederum zwei Drittel weiblich – die große Mehrheit davon alleinerziehend - und ein Drittel männlich.
Grundsätzlich stimme Ihnen zu, dass wir bei der Integration ukrainischer Geflüchteter in den deutschen Arbeitsmarkt noch viel besser werden müssen. In vielen Gesprächen mit Geflüchteten aus der Ukraine entspricht das auch klar ihrer eignen Erwartungshaltung: Sie wollen lieber arbeiten als Sozialleistungen zu beziehen. Jeder Geflüchtete, der erfolgreich in Arbeit vermittelt wird und damit kein Bürgergeld mehr braucht, stärkt unseren Wohlstand und entlastet unsere Sozialsysteme. Hier gilt es bürokratische Hindernisse abzubauen, zumal die meisten Geflüchteten aus der Ukraine gut qualifiziert sind. Gleichzeitig suchen viele Unternehmen händeringend nach Personal. Deshalb hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen Job-Turbo angekündigt, d.h. wir setzen alle Hebel in Bewegung, um die Potenziale der geflüchteten Menschen besser zu nutzen und sie schneller in Arbeit zu bringen. Dazu zählt, beispielsweise praxisnahe Lösungen zu finden bei fehlender Kinderbetreuung, Sprachkenntnissen oder der Anerkennung von Qualifikationen.
Klar ist aber auch: Integration gelingt nur, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Geflüchteten stehen selbstverständlich verstärkt in der Pflicht, Arbeit aufzunehmen. Ebenso brauchen wir aber auch Arbeitgeber, die bereit sind, Geflüchtete auch mit Grundkenntnissen in Deutsch einzustellen und auf pragmatische Lösungen beim Spracherwerb zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth