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Michael Roth
SPD
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Frage von Gustav B. •

warum werden die Rentner nicht berücksichtigt bei den sogenannten Entlastungen ???

ich habe es geahnt, leider ist es auch wahr geworden, Die Rentner sind bei den Entlastungen außen vor.
Die Berufung auf die Rentenerhöhung ist eine Unverschämtheit. Die Rentenerhöhung ist gesetzlich geregelt.
Außerdem hat es letztes Jahr 2021 eine Nullrunde gegeben.
Die Rentner heute sind die Nachkriegskinder, die hatten im Winter oft Blumen im engen Kinderzimmer.
Das waren Eisblumen am Fenster. Diese Generation weiß was frieren ist. Die wollen aber jetzt im Alter nicht mehr frieren müssen.
Außerdem selber Auto fahren bedeutet für Senioren Unabhängigkeit und Freiheit. Nicht nur in ländlichen Gegenden ist das Auto oft die einzige Möglichkeit, Einkäufe und Arztbesuche sowie die Pflege sozialer Kontakte ohne fremde Hilfe zu meistern.
Es ist respektlos und beschämend was hier von 3 gut verdienenden sich gegenseitig und selbst lobenden Parteivertretern abgeliefert wird.
Die AfD war bis heute für mich keine Perspektive, aber ich muss denen in einigen Punkten recht geben.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie Dank für Ihre Nachricht zum Entlastungspaket der Bundesregierung. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Ich bin mir bewusst, dass die aktuell sehr angespannte Situation auf dem Energiemarkt alle Verbraucherinnen und Verbraucher belastet. Die junge Familie genauso wie die alleinstehende Arbeitnehmerin oder den Rentner. Es ist gut, dass die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, um die gestiegenen Energiekosten für die Menschen in unserem Land abzufedern. Neben der Energiepreispauschale, die Sie ansprechen, möchte ich Ihnen aufzeigen, wie auch Rentner spürbar entlastet werden.

So schaffen wir schon zum 1. Juli – und damit deutlich früher als im Koalitionsvertrag vereinbart – die sogenannte EEG-Umlage auf die Besteuerung auf Öko-Strom ab und senken somit die Kosten auf jede Kilowattstunde Strom für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher merklich. Die Abschaffung der Umlage, die noch bis Ende letzten Jahres mit 6,5 Cent für eine Kilowattstunde erhoben wurde, spart einer vierköpfigen Familie bis zu 300 Euro im Jahr.

Zudem kommt die beschlossene dreimonatige Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe Allen zugute, die ihr Fahrzeug tanken müssen. Diese Steuer senken wir in den nächsten drei Monaten so weit ab, wie es der Mindestrahmen in der Europäischen Union zulässt. Das heißt: 30 Cent weniger Steuern auf den Liter Benzin und eine verminderte Besteuerung von 14 Cent auf den Liter Diesel. Wir wollen außerdem dafür sorgen, dass diese Entlastung direkt und vollumfänglich von den Ölfirmen an die Autofahrerinnen und Autofahrer weitergegeben wird.

Auch das deutlich vergünstigte Nahverkehrsticket in Höhe von nur neun Euro pro Monat unterstützt sowohl junge als auch älter Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs.

Wer eine geringe Rente hat und außerdem Grundsicherungsleistungen bezieht oder Wohngeld erhält, bekommt Einmalzahlungen in Höhe von 200 Euro und zudem einen Heizkostenzuschuss, den wir jüngst noch einmal erhöht haben und der nun 270 Euro für eine alleinstehende Person beträgt.

Zuletzt profitieren auch Rentnerinnen und Rentner mit höheren Renten (so wie auch einkommensteuerzahlungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) davon, dass der steuerliche Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 9.984 auf 10.347 Euro angehoben wurde.

Wie Sie sehen, sehr geehrter Herr B., werden auch Rentnerinnen und Rentner auf unterschiedliche Weise von den durch die Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen entlastet. Dies leistet neben der von Ihnen bereits angesprochenen deutlichen Erhöhung der Rentensätze um 5,35 Prozent in West- und 6,12 Prozent in Ostdeutschland eine wichtige Unterstützung im Kampf gegen die gestiegenen Energiepreise.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth
 

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