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Michael Roth
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Frage von Uwe P. •

Warum sanktionieren Sie bzw Ihre SPD nicht gegen Israels völkerrechtswidriger Siedlungspolitik und Gaza krieg ? Kritik alleine bringt nichts und verpufft in der Luft!

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Sehr geehrter Herr P.,

für Ihre Frage danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung.

Die Bundesregierung unterscheidet zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den seit 1967 von Israel besetzten Gebieten – nämlich Ost-Jerusalem, dem Westjordanland, Gaza und dem Golan. Es ist langjährige Position der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, keine Änderungen an den Grenzen von vor 1967 anzuerkennen, die nicht einvernehmlich zwischen den Konfliktparteien vereinbart worden sind. Israelische Siedlungen im Westjordanland sind daher aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig, ein Hindernis für den Frieden und eine Gefahr für die Grundlagen der Zwei-Staaten-Lösung. Perspektivisch vermag es nur eine Zwei-Staaten-Lösung, die Sicherheit von Israelis und Palästinensern gleichermaßen zu garantieren.

Erst am 12. Juli 2024 haben die G7-Außenministerinnen und -minister zuletzt in einem gemeinsamen Statement deutlich zum Siedlungsbau Stellung bezogen: 

"Wir, die G7-Außenministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Hohe Vertreter der Europäischen Union, verurteilen wie die Vereinten Nationen und die Europäische Union die Ankündigung des israelischen Finanzministers Smotrich, fünf Außenposten im Westjordanland zu legalisieren. Wir lehnen darüber hinaus die Entscheidung der israelischen Regierung, mehr als 1270 Hektar Land im Westjordanland zu „Staatsland“ zu erklären – die weitgreifendste derartige Erklärung zu Staatsland seit Bestehen des Oslo-Abkommens – ebenso ab wie die Entscheidung, bestehende Siedlungen im besetzten Westjordanland um 5295 neue Wohneinheiten zu erweitern und drei neue Siedlungen zu errichten. Das Siedlungsprogramm der israelischen Regierung ist mit dem Völkerrecht unvereinbar und kontraproduktiv für die Sache des Friedens. Wir erneuern unser Bekenntnis zu einem dauerhaften und nachhaltigen Frieden im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung. Wir haben daher stets zum Ausdruck gebracht, dass wir die Ausdehnung der Siedlungen ablehnen, und rufen wie schon in früheren Fällen die Regierung Israels nachdrücklich dazu auf, diese Entscheidung zurückzunehmen."

Auch die EU hat den Siedlungsbau und die Siedlergewalt im Westjordanland bereits wiederholt verurteilt - für Strafmaßnahmen gab es aber bislang nicht den erforderlichen Konsens. Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU gibt es keine "deutschen Sanktionen", sondern nur gemeinsame EU-Sanktionen. Beschlüsse über solche Sanktionen werden vom EU-Ministerrat einstimmig gefasst. Im Im April 2024 hat die EU erstmals Sanktionen gegen Personen und Organisationen beschlossen, die für Angriffe auf Palästinenser in Westjordanland verantwortlich sein sollen. Die Strafen wurden mithilfe des EU-Sanktionsinstruments zur Ahndung von schweren Menschenrechtsverstößen verhängt. Personen, die betroffen sind, dürfen seitdem nicht mehr in die EU einreisen und keine Geschäfte mehr mit EU-Bürgern machen. Außerdem müssen von den Betroffenen in der EU vorhandene Konten und andere Vermögenswerte eingefroren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

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