Warum müssen Palästinenser aus dem Westjordanland oder Gaza einen Antrag für ein Visum bei der Einreise in Deutschland stellen. Bürger aus Israel und den besetzten Gebieten hingegen nicht?
Sehr geehrter Herr Roth,
in der Auflistung der Länder mit visafreier Einreise befindet sich auch Israel. Wo hingegen die Palästinenser die im selben Land leben - und deren Gebiete wie im Westjordanland wie vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag am 19.Juli 2024 bestätigt illegal und völkerrechtswidrig durch Israel besetzt sind - ein Visum beantragen müssen.
Wie kommt diese - im wahrsten Sinne des Wortes - Diskriminierung zustande? Warum kann ein illegaler Siedler im Westjordanland visafrei in Deutschland einreisen, ein Palästinenser hingegen nicht?
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820
Mit freundlichen Grüßen
Matthias E.
Sehr geehrter Herr E.,
für Ihre Frage danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung.
Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetzten Gebieten. Die Palästinensischen Gebiete (Ost-Jerusalem, Westjordanland und Gaza) und der Golan sind seit 1967 von Israel besetzt.
Die EU verfügt derzeit über eine Regelung für visumfreies Reisen mit 61 Drittländern, darunter auch Israel. Nach dieser Regelung können Drittstaatsangehörige mit einem biometrischen Pass ohne Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen. Es gilt der Grundsatz der Visa-Reziprozität. Das bedeutet, dass die gleiche Regelung für visumfreies Reisen für EU-Bürgerinnen und ‑Bürger gilt, die in diese Drittländer reisen.
Ein vergleichbares Visaabkommen zwischen der EU und der palästinensischen Autonomiebehörde gibt es nicht, so dass Palästinenserinnen und Palästinenser Ost-Jerusalem, dem Westjordanland und dem Gazastreifen vor der Einreise in den Schengen-Raum regulär ein Visum beim Deutschen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen müssen. Faktisch ist eine Ausreise aus dem Gazastreifen für Palästinenserinnen und Palästinenser derzeit aber nicht möglich. Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist aktuell geschlossen. Für eine mögliche Ausreise über Rafah bedarf es auch nach Wiedereröffnung zudem der Koordinierung und Zustimmung der zuständigen Grenzbehörden von Israel, Ägypten und der De-facto-Behörden des Gazastreifens, die nach eigenem Ermessen entscheiden. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der kriegerischen Handlungen zurzeit praktisch unmöglich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth