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Michael Roth
SPD
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Frage von Julian W. •

Wann wird Paragraph 108e des Strafgesetzbuches geändert?

Sehr geehrter Herr Roth,
im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Parteien darauf geeinigt, Paragraph 108e des Strafgesetzbuches zu streichen. Also die Maßnahmen gegen Korruption zu verschärfen.
Wann ist so eine Änderung geplant?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Änderung des Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches, zu der ich hiermit gerne Stellung nehme.

SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie „den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten“ werden. Vor allem nach dem veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) im Juli 2022 zur Strafbarkeitslücke des §108e StGB im Falle der Maskendeals zweier CSU-Bundestagsabgeordneter haben wir als Ampel-Koalition einen Gesetzentwurf angekündigt, der den Strafbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ausweiten soll. Das bedeutet, dass der Paragraph nicht gestrichen, sondern verschärft werden soll. Über die konkrete Ausgestaltung wird derzeit innerhalb der Ampel-Koalition beraten. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete verschärft, aufgrund des Widerstands der CDU/CSU-Fraktion allerdings weniger deutlich, als wir es uns als SPD-Bundestagsfraktion gewünscht hätten.

Ergänzend soll das Lobbyregistergesetz reformiert werden. Hier sollen die Regeln für die Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung deutlich verschärft werden, zum Bespiel durch mehr Angaben der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zu ihren Tätigkeiten. Kontaktaufnahmen und Stellungnahmen von Lobbyisten mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sollen durch die Einführung eines so genannten „exekutiven Fußabdrucks“ veröffentlicht werden. Die Umsetzung war mit der Union als Koalitionspartnerin in den vergangenen Legislaturperioden nicht möglich. Die Reform ist für das zweite Quartal 2023 geplant. 

Sehr geehrter Herr W., wie Sie sehen, nimmt die Ampel-Koalition ihre Vorhaben im Kampf gegen Korruption von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sehr ernst und handelt, um die vom BGH zurecht monierte Strafbarkeitslücke des §108e StGB endlich zu schließen und weiteren Missbrauch auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth

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