"Tierheime in Not": Wann wird endlich die im Koaltionsvertrag vereinbarte Verbrauchsstiftung zur dringend erforderlichen Unterstützung von Tierheimen gegründet?
Die derzeitigen Regierungsparteien (die Ampel-Regierung) haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt Tierheime durch eine Verbrauchsstiftung unterstützen zu wollen. Bisher ist hiervon weit und breit weder was zu lesen noch zu hören. Auch im neunen Haushaltsentwurf steht davon nichts. Die Tierheime in Deutschland brauchen dringend finanzielle Unterstützung. Was unternehmen Sie, sehr geehrter Herr MdB Michael Roth und Ihre Fraktion, das es jetzt schnellstmöglich zur Gründung dieser Verbrauchsstiftung für Tierheime kommt ? Gemessen an dem Volumen des Bundeshaushaltes, den hohrenten Ausgaben in anderen Bereichen, müsste doch der Bundesregierung und der SPD Fraktion es ein Anliegen sein, Tierheime zu unterstützen. Ansonsten sollten Sie den Bürger_innen einfach sagen, das die SPD für das Tierwohl und der Erhalt von Tierheimen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stellen kann. Wer blockiert denn diese Verbrauchsstiftung derzeit? Vielen Dank für eine Antwort im Voraus! MfG
Sehr geehrter Herr S.,
für Ihre Frage zur Unterstützung von Tierheimen danke ich Ihnen und nehme kurz dazu Stellung.
Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarten Verbrauchsstiftung zur Unterstützung von Tierheimen wird derzeit vom federführenden Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geprüft. Ich gehe davon aus, dass das Vorhaben noch bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode umgesetzt wird.
Grundsätzlich gilt: Für die Finanzierung und Ausstattung der Tierheime hat der Bund keine direkte Zuständigkeit. Die Ausgabenverantwortung liegt gemäß Artikel 104a Absatz 1 GG bei den Ländern, die das Tierschutzgesetz als eigene Angelegenheit ausführen müssen.
Ungeachtet dessen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im September 2022 ein Förderprogramm im Volumen von 5 Mio. Euro aufgelegt, mit dem Tierheime unterstützt wurden, die infolge der Aufnahme und Versorgung von mitgebrachten Tieren aus der Ukraine besonders belastet waren. Der Zuschuss wurde entweder als einheitlicher Zuschuss von 7.500 Euro je Tierheim oder auf Ausgabenbasis (Zuschuss in Höhe der beihilfefähigen Ausgaben von maximal 50.000 Euro je Tierheim) gewährt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth