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Michael Roth
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Frage von Uwe M. •

Sehr geehrter Herr Roth Wird mit der Ankündigung der Stationierung von Tomahawks und Hyperschallwaffen ab '26 in Deutschland eine Verhandlungslösung angestrebt? Erinnerung Nato-Doppelbeschluß 1979

Wie viele Waffen dieser Art sollen es sein?
Wer gibt den Einsatzbefehl und bestimmt die Ziele? Hat Deutschland ein Vetorecht?
Welche Nebenkosten entstehen durch Sicherheitsmaßnahmen für die Aufstellungsorte?
Falls die Aufstellung der Sicherheit des gesamten Bündnisgebiets dient und nicht nur Deutschlands, übernimmt dann die Nato die gesamten Kosten?
Oder rechnen diese Kosten zum 2-Prozent-Ziel des Verteidigungshaushalts?
Falls Sie Details nicht nennen können, nennen Sie mir bitte eine andere Quelle.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe M.

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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Vergleich mit dem NATO-Doppelbeschluss liegt nahe, jedoch unterscheidet sich die aktuelle Situation in wesentlichen Punkten. Während es sich damals um nuklear bestückte Mittelstreckenraketen handelte, geht es bei den geplanten Tomahawk-, SM-6-Raketen und Hyperschallwaffen um konventionelle Waffensysteme. Diese sollen eine bestehende Fähigkeitslücke schließen und die konventionelle Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der NATO stärken. Ziel ist es, Russland von militärischen Angriffen auf NATO-Staaten abzuschrecken.

Im Unterschied zum NATO-Doppelbeschluss, der Aufrüstung und Verhandlungen miteinander kombinierte, liegt der Schwerpunkt der aktuellen Maßnahme auf der Sicherstellung der Verteidigungsbereitschaft. Gleichzeitig bleibt die NATO offen für Dialog, um Spannungen abzubauen. Jedoch ist Russland bislang nicht bereit, seit Beginn seines Angriffskriegs im Februar 2022 in einen ernsthaften Dialog mit dem Westen einzutreten.

Die genaue Anzahl der Waffensysteme wurde bislang nicht öffentlich bekannt gegeben. Mit allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) bzw. die Bundeswehr. Das BMVg bietet einen Bürgerdialog an, der über die Bundeswehr und Verteidigungspolitik informiert: https://www.bmvg.de/de/service/buergertelefon

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

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