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Michael Roth
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Frage von Tobias O. •

Ist die Gehaltserhöhung für Bundesangordnete ab Juli 2024 fair?

Sehr geehrter Herr Roth,
Ab dem 1. Juli 2024 werden sich die Gehälter der Bundestagsabgeordneten um 6 Prozent erhöhen, von 10.592 Euro pro Monat auf dann 11.227 Euro pro Monat.Beamte sind von der Zahlung der Rentenversicherung, der Krankenversicherung und des Arbeitslosgeldes befreit, Bürger mit geringem Einkommen müssen die Beiträge vollständig zahlen.
Leider, wird die gesetzliche Krankenversicherung ab dem nächsten Jahr (2025) ihre Preise erhöhen.
https://www.stern.de/politik/deutschland/gesundheit--krankenkassen-warnen-vor-hoeheren-beitraegen-2025-34809950.html
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1238967/umfrage/hoehe-der-diaeten-der-bundestagsabgeordneten/Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr O., 

vielen Dank für Frage zur Erhöhung Abgeordnetenentschädigung, zu der ich gerne Stellung nehme.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind in der Tat in der besonderen Situation, selbst über ihr Gehalt entscheiden zu müssen. Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes, die der Deutsche Bundestag bereits im Februar 2014 mit großer Mehrheit beschlossen hat, wurde endlich eine transparente und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Regelung gefunden. Der Bundestag ist dabei den Empfehlungen einer 2011 eingesetzten unabhängigen Kommission gefolgt – das gilt sowohl für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung als auch für das Verfahren bei zukünftigen Anpassungen.

Die Ausgangsgröße der Diäten orientiert sich an der Besoldung eines Bundesrichters bzw. Landrates eines kleineren Landkreises. Seit dem 1. Juli 2016 werden die jährlichen Anpassungen der Diäten an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt – das gilt selbstverständlich sowohl für Steigerungen als auch für Kürzungen. Das bedeutet, dass für Bundestagsabgeordnete seitdem vergleichbare Rahmenbedingungen gelten wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auch. 

Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst und beträgt dann ab nächstem Monat 11.227 Euro. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Der Nominallohnindex war im Jahr 2023 so stark gestiegen wie seit 2008 nicht mehr. Zurückzuführen ist die kräftige allgemeine Lohnsteigerung vor allem auf Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie sowie die im Oktober 2022 erfolgte Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

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