Hallo Herr Roth, ich stamme aus einer SPD Familie aus Mansbach. Warum setzt die SPD auf Mindestlohn statt auf allgemeinverbindliche Tarife die für alle geltend sind!
Sehr geehrter Herr Roth, in einer Zeit wo Unternehmen immer mehr Gewinne erzielt haben sind die Löhne für Fachkräfte nicht mit gestiegen. Es wird sich aufgrund der Tatsache das Unternehmen Probleme haben Fachkräfte zu bekommen sicherlich anders werden, aber ich mit 60 Jahren werde das nicht mehr erleben.
Ich selbst bin in einem Küchenfachgeschäft in Bad Hersfeld tätig und bekomme aufgrund meiner Umsätze einen einigermaßen vernünftigen Lohn. Ich kenne aber gerade im Einzelhandel viele Menschen die seit teilweise einem Jahrzehnt keine Lohnerhöhungen bekommen haben. Grund sind, dass es in diesem Berufsbereich keine Gewerkschaften mit einer Verhandlungsbasis gibt! Arbeitgeber gehören keinem Verbänden an und Sie interessiert es nicht was Verdi verhandelt! Das muss doch gerade in Ihrem Wahlkreis ein Anliegen von Ihnen sein die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen statt eines Mindestlohnes als Grundlage von fairen Bezahlungen herzustellen! Ich stamme aus einer SPD Familie aus 36284.
Sehr geehrter Herr K.,
für Ihre Frage zum Thema Mindestlohn und Tarifverträgen danke ich Ihnen. In ihrem Kampf für gerechte Löhne setzt sich die SPD für beides ein: Wir wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen und gleichzeitig die Tarifbindung stärken.
Die sozialpartnerschaftliche Lohnfindung in Tarifverträgen ist ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Doch in der Realität bröckelt dieser Pfeiler durch stetig abnehmende Tarifbindung der Unternehmen. Unternehmen, die die Sozialpartnerschaft vorbildlich leben und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, geraten zunehmend unter Wettbewerbsdruck. Der Staat hat begrenzte Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken. Aber er kann Anreize setzen und zeitgemäße Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen deshalb die Möglichkeit vereinfachen, Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären, damit sie für alle Beschäftigten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Branche gelten. Tarifverträge müssen auch weiter gelten, wenn Betriebe aufgespalten und ausgelagert werden. Wir wollen, dass möglichst viele Unternehmen sich an den Tarifverträgen beteiligen. Die Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung ist unanständig. Wir werden diese Praxis zurückzudrängen. Ein öffentlicher Auftrag darf nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Dazu schaffen wir ein Bundestariftreuegesetz. Eine bessere Tarifbindung ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung, die Lohnangleichung zwischen Ost und West durchzusetzen.
Ein Bekenntnis zur Tarifbindung und ein fairer Mindestlohn sind mitnichten ein Widerspruch: Wer Vollzeit arbeitet, muss von seiner Arbeit ohne zusätzliche Unterstützung leben können. Das ist eine Frage des Respekts vor guter Arbeit. Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn zunächst auf mindestens zwölf Euro erhöhen und die Spielräume der Mindestlohnkommission für künftige Erhöhungen ausweiten. Die von der Regierung alle fünf Jahre neu berufene Kommission beschließt Anpassungen des Mindestlohns. Dabei wird es auch bleiben. Eine Anpassung auf 12 Euro wird durch eine Weiterentwicklung des Mindestlohngesetzes ermöglicht: So soll der grundlegende Prüfkatalog der Kommission ergänzt werden und künftig den Medianlohn (das mittlere Einkommen) sowie die Armutsgefährdung (Entgelt unterhalb 60 Prozent des Medienlohns) beinhalten. Ebenfalls sollen Zulagen und Zuschläge grundsätzlich nicht mehr auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Mit herzlichen Grüßen nach Hohenroda
Michael Roth