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Michael Roth
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Frage von Jürgen B. •

Als Ausschussvorsitzender gehören Sie zur Legislative vorher als Staatsminister der Exekutive. Widerspricht das nicht „ungeschriebenen“ Gesetzen (Gepflogenheiten) des Politikbetriebes?

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Sehr geehrter Herr B.,

für Ihre Frage danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung.

Ich bin bereits seit 1998 Abgeordneter des Deutschen Bundestages und damit Mitglied der Legislative. Von 2013 bis 2021 war ich zudem Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt – dieses Amt entspricht dem eines Parlamentarischen Staatssekretärs in anderen Bundesministerien. Staatsminister/innen bzw. Parlamentarische Staatssekretär/innen unterstützen die jeweiligen Bundesminister/innen bei der Erfüllung der politischen Aufgaben, sind aber zugleich auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Damit nehmen sie eine wichtige Rolle als Bindeglied zwischen der Exekutive, also der Bundesregierung, und der Legislative, also dem Deutschen Bundestag, ein.

Es gibt keine Regelungen, die früheren Regierungsmitgliedern nach dem Ausscheiden aus dem Regierungsamt die Übernahme von parlamentarischen Funktionen – wie beispielsweise dem Vorsitz eines Ausschusses - untersagen. Im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre ist für ausscheidende Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre lediglich eine Karenzzeit von 18 Monaten vorgesehen, wenn diese nach ihrem Amtsverhältnis eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen und Interessenkonflikte zu befürchten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

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