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Michael Roth
SPD
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Frage von W.-Andreas L. •

Frage an Michael Roth von W.-Andreas L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Roth,
auf jahrelangen Druck der Direktversicherungsgeschädigten hat die derzeitige Große Koalition im Dezember 2019 das ab 1.1.2020 geltende Beriebsrentenfreibetragsgesetz beschloßen, das einen Betrag von 159,25 € der monatlichen Auszahlungen (bzw. entsprechend der sog. 120er-Regel ) von Betriebsrenten und gleichgestellten Direktversicherungen etc. von einer Verbeitragung durch die GKV ausnimmt.
Mit dieser Kompromissregelung sollte versucht werden, einen aus Sicht von Direktversicherungsgeschädigten seit 2003 zu Unrecht geltenden Eingriff in die zwar über Arbeitgeber abgeschlossene, aber letztlich privat angesparte zusätzliche Altersvorsorge wieder abzumildern. Millionen Rentner haben auf Basis der bei Abschluß geltenden Rechtslage (keine Erhebung von Krankenkassenbeiträgen in der Auszahlungsphase) ihre Alterseinkünfte geplant. In Millionen Fällen hat man somit die Planungen für den Ruhestand zerstört.
Die nochmalige Verbeitragung der Altersvorsorge - insbesondere bei Ansparung aus bereits verbeitragtem Einkommen, oder auch aus über der Beitragsbemessungsgrenze erzieltem Einkommen - war bei Vertragsabschluss nicht vorgesehen. Der - rückwirkende - Eingriff in bestehende Verträge stellt somit auch nach dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz noch immer einen Vertrags- und Vertrauensbruch sowie einen ungerechtfertigten Zugriff auf die finanzielle Lebensplanung für den Ruhestand dar, den es dringend abzustellen gilt.

Was gedenken Sie, bzw. Ihre Partei, im Falle einer Wahl zu tun, um diese Ungerechtigkeit binnen einer Legislaturperiode vollständig zu beseitigen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Verbeitragung der Altersvorsorge und dem Betriebsrentenfreibeitragsgesetz.

Als das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung 2004 in Kraft trat, befanden sich die gesetzlichen Krankenkassen in einer hochdefizitären Lage. Mit der Einführung der Grundrente konnte nun endlich auch eine bessere Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen werden - übrigens ein Erfolg, der erst nach hartem Ringen auf Drängen der SPD mit dem Koalitionspartner zustande kam. Die geltende Freigrenze wurde in einen dynamischen Freibetrag umgewandelt, zunächst in Höhe von 159,25 Euro. Dieser Freibetrag ist für alle Betriebsrenten frei von Krankenversicherungsbeiträgen. Wer eine Betriebsrente bekommt, wird damit im laufenden Jahr um rund 300 Euro entlastet, insgesamt profitieren rund vier Millionen Menschen davon.

Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen nun de facto höchstens den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner werden spürbar entlastet. Diese Regelung gilt auch für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen. Hier werden die Krankenkassenbeiträge, die ja auf zehn Jahre berechnet werden, durch den Freibetrag künftig um rund 3.000 Euro gesenkt. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt nach wie vor die Freigrenze.

Es ist richtig, dass es keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge gibt. Ich verstehe gut, dass viele Betriebsrentnerinnen und -rentner mit der Neuregelung nicht zufrieden sind. Leider war dies aber angesichts der Kosten für eine rückwirkende Lösung bedauerlicherweise schlicht nicht möglich. Dafür wurden in den neuen Freibetrag auch die Empfängerinnen und Empfänger einbezogen, die sich bereits in der Auszahlungsphase befinden oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Mit der Neuregelung ist es daher gelungen, die betriebliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite auch wieder interessanter zu machen.

Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen: Der Unmut der Betroffenen, die auf eine rückwirkende Lösung gehofft haben, ist für mich mehr als nachvollziehbar. Aber auch wenn es diese Lösung nicht geben konnte, so bin ich zumindest froh darüber, dass auf Druck der SPD sowohl die Neuregelung als auch die Einführung einer Mindestrente für alle durchgesetzt werden konnte. Davon werden Millionen Menschen in Deutschland profitieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Roth

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