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Michael Roth
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Frage von Jan S. •

Frage an Michael Roth von Jan S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Roth,

ich beziehe mich auf Frage 19 in der kürzlich von der Bundesregierung veröffentlichte Drucksache 19/19126 als Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP - Drucksache 19/18851.

Die Bundesregierung erklärt dort, dass im Rahmen der 60. Tagung der Kommission PKS die Frage einer Erhebung des Waffenstatus "legal" und "illegal" in der PKS erörter wurde. Weiter erklärt sie, dass seitens der Kommission PKS Bedenken im Hinblick auf die zu erwartende Datenqualität gesehen werden. Dies führt dazu, dass sich sowohl die Kommission PKS als auch die Bundesregierung derzeit gegen eine entsprechende Erhebung dieser Daten entschieden haben.

Als Legalwaffenbesitzer und direkter Betroffener von Waffenrechtsänderungen denke ich, dass eine Erhebung dieser Daten eine wertvolle Entscheidungsgrundlage für Änderungen im Waffenrecht ist.

- Wie stehen Sie zu den geäußerten Bedenken?
- Was halten Sie von der Unterscheidung zwischen "illegal" und "legal" in der PKS?

Mit freundlichen Grüßen
J. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schott,

für Ihre Frage danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung. Zu Ihrer konkreten Frage über die Datenerhebung für die Polizeiliche Kriminalstatistik liegen mir leider keine Informationen vor, die über die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hinausgehen. Ich habe aber keinen Grund, an der fachlichen Einschätzung der beteiligten Expertinnen und Experten zu zweifeln, von der Erfassung des Waffenstatus abzusehen.

Ich gebe Ihnen aber grundsätzlich recht: Der Bekämpfung der Waffenkriminalität kommt eine zentrale Rolle zu. Denn obwohl Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet werden, weniger als 1 Prozent aller Straftaten ausmachen, ist das qualitative Gefährdungspotenzial durch das Ausmaß drohender Schäden für Leib und Leben Betroffener hoch. Der Einsatz von halb- und vollautomatischen Waffen sowohl im allgemeinkriminellen Milieu als auch bei terroristischen Anschlägen belegt, dass die Täter Zugänge zu Waffen haben.

Wie viele Schusswaffen gibt es in Deutschland? Wem gehören diese? Wer darf überhaupt eine Waffe tragen? Diese und andere Fragen beantwortet das Nationale Waffenregister (NWR). Das NWR wurde 2013 zur Abbildung des legalen privaten Waffenbesitzes in Deutschland erfolgreich in Betrieb genommen und wird nun ausgebaut. Im Register sind die relevanten Informationen aller deutschen Waffenbehörden erfasst. Gespeichert sind beispielsweise Daten zu erlaubnispflichtigen Waffen in Deutschland, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern dieser Waffen.

Wie Sie wissen, ist das Waffenrecht ein besonders polarisierender Bereich der Gesetzgebung: Letztlich ist es Aufgabe des Gesetzgebers, den Ausgleich zweier Interessen herzustellen – nämlich dem berechtigten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nach größtmöglicher Sicherheit einerseits und dem Interesse von Sportschützen, Jägern oder Waffensammlern an der möglichst unbeschränkten Ausübung ihres Sports oder Berufs andererseits. Mit der kürzlich beschlossenen Änderung des Waffenrechts haben die Koalitionsfraktion einen vernünftigen Weg gefunden, der Sport und Brauchtumspflege nicht unzumutbar beschränkt, aber gleichzeitig die Bevölkerung wirksam vor dem Missbrauch von Schusswaffen schützt. Uns war im Gesetzgebungsprozess wichtig, zu verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten und Verfassungsfeinde fallen, ohne Sportschützen unter einen „Generalverdacht“ zu stellen. Weitere Informationen zu den waffenrechtlichen Regelungen finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html;jsessionid=CA959125AE6DDC8E9C3A46036D0D0211.2_cid295

Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth

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