Frage an Michael Roth von Thomas S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Herr Roth,
Die Todesstrafe kommt in China massiv zur Anwendung:
"Offiziell werden in China jährlich mehr als doppelt so viele Menschen hingerichtet wie im Rest der Welt zusammen. Zudem ist China für seine Schnelljustiz bekannt: Nach der Festnahme folgt eine schnelle Verurteilung und darauf die rasche Vollstreckung. Handelt es sich bei dem Urteil um die Todesstrafe, so sieht das chinesische Justizsystem nicht vor, den Verurteilten noch lange wegzusperren. Um das Todesurteil möglichst schnell vollstrecken zu können, setzt China seit dem Jahr 2003 auf die sogenannten Hinrichtungsbusse. Bei diesen Exekutionsfahrzeugen, die äußerlich wie normale Krankenbusse aussehen, handelt es sich um mobile Todeskammern. Im Inneren befindet sich eine Liege, auf welcher der Verurteilte festgeschnallt wird. Anschließend wird ihm die Giftspritze maschinell per Knopfdruck verabreicht. (...)
Genaue Zahlen über die Anzahl der Hinrichtungen in den Todesbussen gibt es nicht - Staatsgeheimnis. Amnesty International schätzt jedoch, dass jedes Jahr zwischen 5.000 und 6.000 Menschen alleine in den Hinrichtungsbussen getötet werden (Stand 2011). „Die Hinrichtungsbusse können rasch durch das ganze Land reisen und auch außerhalb der großen Städte schnell die gerichtliche Hinrichtung durchführen. Häufig passiert dies so schnell, dass die Angehörigen erst im Nachhinein von der Schnellexekution erfahren."
https://m.forschung-und-wissen.de/magazin/hinrichtungen-in-umgebauten-exekutionsfahrzeugen-13373671
1. Wie werten Sie Herr Roth die Anwendung der Todesstrafe in China?
2. Setzen Sie Herr Roth sich für die Abschaffung/Aussetzung der Todesstrafe in China ein?
3. Wie steht die Bundesregierung zur Anwendung der Todesstrafe in China?
4. Ist die Anwendung der Todesstrafe ein Thema in den Kontakten der deutschen mit der chinesischen Politik?
5. Setzt sich die Bundesregierung für die Abschaffung/Aussetzung der Todesstrafe in China ein?
Wenn ja, wie?
Viele Grüße, Thomas S.
Sehr geehrter Herr S.,
für Ihre Frage zur Anwendung der Todesstrafe in China danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung, wie die Bundesregierung dagegen vorgeht.
Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung, welche die Bundesregierung unter allen Umständen ablehnt. Mit unserem Verständnis der Menschenrechte ist sie gänzlich unvereinbar. Sie verletzt die Menschenwürde und das Recht auf Leben. Fehlurteile – und die gibt es selbst in den besten Rechtssystemen dieser Welt – können nach einer Hinrichtung nicht korrigiert werden. Die Todesstrafe muss abgeschafft werden, überall auf der Welt. Zumindest aber sollten Staaten die Vollstreckung von Todesurteilen aussetzen.
Die Unterstützung von Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe ist ein Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtspolitik. Die Bundesregierung setzt sich in bilateralen Gesprächen mit Regierungen weltweit dafür ein, dass die Todesstrafe abgeschafft wird und unterstützt zivilgesellschaftliche Projekte zu dem Thema. Im Rahmen der Vereinten Nationen wirkt die Bundesregierung aktiv an der seit 2007 regelmäßig verabschiedeten Resolution zur Aussetzung der Todesstrafe mit. Während der dreijährigen Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ab 1. Januar 2020 wird Deutschland sein Engagement noch einmal verstärken.
Der Einsatz gegen die Todesstrafe zeigt durchaus erste Erfolge: Immer mehr Staaten – derzeit über 130 – haben die Vollstreckung der Todesstrafe aufgehoben oder sie ganz abgeschafft. Rund 95 Prozent aller Hinrichtungen weltweit finden in nur mehr sieben Staaten statt, dazu zählt leider auch China. Auch gegenüber China thematisiert die Bundesregierung dieses Thema in bilateralen Gesprächen. So steht die Anwendung der Todesstrafe regelmäßig auf der Tagesordnung des deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialogs.
Herzliche Grüße
Michael Roth