Frage an Michael Roth von Anke J. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag,
die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag folgendes vereinbart:
Auf das Einkommen der Kindern von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.
Wie sieht die derzeitige Planung aus was die Umsetzung dieser Vereinbarung betrifft?
Ab wann wird dieses Gesetz verabschiedet und ab wann wird es gültig sein?
Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.
Beste Grüße
Sehr geehrte Frau J.,
für Ihre Frage vom 4. März 2019 zur Unterstützung pflegender Angehöriger danke ich Ihnen.
Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Angehörige müssen auf die Solidarität der Gesellschaft vertrauen können. Politik für ein solidarisches Land bedeutet, eine gute und verlässliche Pflege zu gewährleisten, die Arbeit von Pflegekräften angemessen zu honorieren und pflegende Angehörige bestmöglich zu unterstützen.
Im Bereich der Pflege hat sich die Bundesregierung ganz besonders viel vorgenommen und auch schon zahlreiche Maßnahmen beschlossen: Im Zuge des Sofortprogramms Pflege wurden im vergangenen Jahr 13.000 neue Pflegestellen geschaffen. Durch den Krankenhausstrukturfonds wurde außerdem der Grundstein für eine noch bessere stationäre Pflege gelegt. Mit der „Konzertierten Aktion Pflege“ engagieren wir uns derzeit für angemessene Arbeits- und Lohnbedingungen für tausende Pflegerinnen und Pfleger in Deutschland.
Uns ist bewusst, dass etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zuhause – meist von Angehörigen – gepflegt werden. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, pflegende Angehörige zu entlasten und zu unterstützen. Im Koalitionsvertrag haben SPD, CDU und CSU deshalb vereinbart, dass sich Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst dann an den Pflegekosten beteiligen müssen, wenn ihr jährliches Haushaltseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Wer wegen Urlaub, wichtiger Termine oder eigener Krankheit Unterstützung bei der Pflege eines Familienmitglieds braucht, soll diese Hilfe in Zukunft flexibler und unbürokratischer bekommen. Zudem schaffen wir für pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf medizinisch erforderliche Rehabilitationsleistungen.
Auch diese Vorhaben des Koalitionsvertrags werden wir bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2021 Schritt für Schritt abarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth