Frage an Michael Roth von Maria L.
Wie stehen sie zu einem allgemeinen Frackingverbot und warum haben sie bisher dazu noch nicht Stellung bezogen?
MFG, M.Leyendeckers
Sehr geehrte Frau Leyendeckers,
für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Die Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 18/4713) sowie zur Änderung des Bundesbergrechts (18/4714) werden beide erst am 3. Juli abgestimmt, die parlamentarischen Beratungen laufen derzeit noch.
Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Für mich bleibt es aber bei einer klaren Absage an das unkonventionelle Fracking. Die bereits seit Jahren angewandte Erdgasförderung muss weiteren strengen Regeln im Interesse der Umwelt unterworfen werden. Bohrungen in Wasserschutzgebieten oder in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung sind für mich keine Option. Trinkwasser und Gesundheit müssen absoluten Vorrang haben.
Die Sorgen der Bevölkerung bei diesem sensiblen Thema nehme ich sehr ernst und werde sie entsprechend vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Roth