Frage an Michael Roth von Heinz N. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Michael Roth,
bezugnehmend auf Ihre Aussage im Handelsblatt (Zitat im Spiegel-Online)
"Wir brauchen keine Wohlstandsinseln"
ist dies so zu interpretieren, dass in den Ländern, wo die Zuwanderer vorher lebten (bevor sie in die Sozialsysteme Deutchlands einwanderten) zuerst für deren soziale Sicherheit gesorgt werden soll, also durch Steuermittel der dort arbeitenden Bevölkerung?
Oder verstehen Sie die Willkommenskultur und Anerkennungskultur des Koalitionsvertrages 2013 so, dass der Bundesbürger auch diese "soziale Sicherheit" noch zu schultern hat?
Haben Sie keine Bedenken, welche politische Verwerfungen dies zu Folge in D haben könnte?
Beschäftigen Sie sich als 40 jähriger in diesem "Jubiläumsjahr" 2014 mit den Daten- Ursachen , die dieses Jahr Anlass zum Gedenken geben.
Wie Sie wissen, gibt es reichlich gesellschaftliche Felder: Infrastruktur, Schuldenstand der Kommunen, Bildungsfragen, Altersarmut, Arbeitslosigkeit....
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Naujoks
Sehr geehrter Herr Naujoks,
die von Ihnen unterstellte massenhafte „Einwanderung“ in die deutschen Sozialsysteme lässt sich durch aktuelle Statistiken so nicht belegen. Es gibt bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass Migranten aus Südosteuropa nicht in erster Linie zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, sondern vor allem um die Vorzüge unseres Sozialsystems in Anspruch zu nehmen.
Das unterstreichen auch die aktuellen Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit: Die Arbeitslosenquote bei bulgarischen und rumänischen EU-Bürgern lag Mitte 2013 bei 7,4 Prozent und ist damit deutlich geringer als bei der ausländischen Bevölkerung insgesamt (14,7 Prozent). Zum 30. Juni 2013 bezogen rund 37.000 Bulgaren und Rumänen Sozialleistungen nach dem SGB II, was einem Anteil von 10 Prozent entspricht. Auch der Anteil der Kindergeldempfänger in der Gruppe der bulgarischen und rumänischen Zuwanderer liegt mit 8,8 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt der ausländischen Bevölkerung (15,0 Prozent).
Grundsätzlich gilt: Einem Unionsbürger, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeitet, stehen die gleichen Rechte, also auch Sozialleistungen, zu wie einem EU-Bürger, der in seinem Heimatland arbeitet. In Einzelfällen ist der Missbrauch von Sozialleistungen bekannt geworden, doch es handelt sich dabei mitnichten um ein flächendeckendes Problem. Dort wo es Fehlentwicklungen gibt, müssen diese aber selbstverständlich schnellstmöglich abgestellt werden.
Insgesamt plädiere ich dafür, die bestehenden Probleme sachlich und auf der Grundlage von Fakten zu diskutieren. Wenn mit plumpen Parolen Vorurteile und Ängste geschürt werden, hilft das letztlich weder den betroffenen Kommunen noch den Zuwanderern selbst. Vielmehr müssen wir die Probleme endlich entschlossen an der Wurzel anpacken, indem wir hierzulande die betroffenen Städte zielgenau unterstützen und auf europäischer Ebene dabei mithelfen, dass die Lebensbedingungen in den Heimatländern der Zuwanderer endlich grundlegend verbessert werden. Die aus dem EU-Haushalt bereitgestellten Fördermittel aus den Struktur- und Sozialfonds sollen die schwächer entwickelten Mitgliedstaaten bei ihrem wirtschaftlichen und sozialen Aufholprozess unterstützen. Wir müssen den Regierungen in Bulgarien und Rumänien mit Rat und Tat zur Seite stehen, damit sie administrative Strukturen entwickeln, mit denen sie die verfügbaren Fördermittel fristgemäß abrufen und zielgerichtet einsetzen können.
Wir brauchen in der EU keine vereinzelten Wohlstandsinseln, sondern unser Ziel muss es sein, mittelfristig überall in Europa wirtschaftlichen Wohlstand und soziale Sicherheit für alle EU-Bürger zu garantieren.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth