Frage an Michael Roth von Constantin S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehter Herr Roth,
was unternehmen Sie gegen die unzureichende Bezahlung der niedergelassenen Psychotherapeuten?
Sehr geehrter Herr Sieg,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Versorgung niedergelassener Psychotherapeuten.
Seit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes 1999 ist die psychotherapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten fester Bestandteil der ambulanten Versorgung in Deutschland. Niedergelassene Psychotherapeuten gehören seitdem zum Selbstverwaltungssystem der Leistungserbringer und sind somit der Bedarfsplanung unterworfen. Folglich entscheiden sie mit über die Verteilung der Gesamtvergütung unter den Leistungserbringern im Gesundheitswesen.
Die Selbstverwaltung als wesentlicher Bestandteil unseres sozialstaatlichen Gefüges zielt darauf ab, dass die jeweiligen Akteure ihre soziale Aufgabe gemeinschaftlich und eigenverantwortlich wahrnehmen. Dabei bildet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das oberste Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die im G-BA organisierten Kassen und Leistungserbringer beraten und entscheiden zusammen über die notwendigen Richtlinien zur Versorgungssicherheit der Versicherten und sollen die verschiedenen Bedarfsplanungskonzepte zukunftsfähig in Einklang bringen.
Die Honorarverteilung liegt demnach bei den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der Kassenärztlichen Bundesvereinigung selbst. Nach § 87b SGB V wird die Verteilung der von den Krankenkassen bereitgestellten Gesamtvergütung zwischen den verschiedenen Gruppen der Leistungserbinger selbstständig und getrennt nach Haus- und Fachärzten geregelt.
Unter rot-grüner Regierungsverantwortung haben wir 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz dafür gesorgt, dass die Honorarverteilung vertraglich und einvernehmlich mit den Kassenverbänden erfolgt. Damit wollten wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die primärärztliche Versorgung stärken und ein weiteres Auseinanderdriften der Honorare zwischen den Arztgruppen verhindern. Mit der Einführung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 hat die schwarz-gelbe Bundesregierung jedoch ungeachtet unserer harschen Kritik diese wegweisende Regelung rückgängig gemacht. Außerdem wurde die Regelung, wonach der Bewertungsausschuss aus Kassen und Ärzten die Kriterien für den Verteilungsmaßstab bundeseinheitlich festlegt, wieder abgeschafft.
Im Zuge der gemeinsamen Selbstverwaltung liegt die Aufgabe des Gesetzgebers lediglich darin, den Handlungsrahmen zur Ausgestaltung der medizinischen Versorgung vorzugeben. Während von den betroffenen Akteuren des Gesundheitswesens ein hohes Maß an Konsensfähigkeit erwartet wird. Diese Einigungsbereitschaft trägt in unserem sozialstaatlichen Gefüge erheblich zum sozialen Frieden sowie einer guten Sozialpartnerschaft bei und stärkt die Teilhabe aller Beteiligten. Aus diesem Grund erachten wir die gesetzlich angeordnete Selbstverwaltung als tragendes Prinzip unseres Sozialsystems als ausgesprochen sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth