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Frage von Bernd S. •

Frage an Michael Roth von Bernd S. bezüglich Gesundheit

Zuzahlungen

Sehr geehrter Herr Heiderich,

ich habe zwar keine große Hoffnung, das hier was verändert wird, aber ich frage sie trotzdem. Ich habe im Januar 2011 eine 4 wöchige med. Reha Maßnahme gehabt, die ich mit 28 Tagen je 10 Euro an den Rentenversichertenträger bezahlt habe. Im März bin ich dann ins Krankenhaus gekommen für 4 Tage. Ich hatte schon gedacht ich muß wieder was zuzahlen, aber es kam nichts. Erst im Dezember 2011 kam von der AOK Krankenkasse ein Schreiben, das ich 40 Euro zuzahlen soll für die 4 Tage. Ich legte Einspruch ein mit der Begründung, das die Zuzahlung mit 28 Tagen begrenzt sind, was ich ja auch bezahlt habe. Nun kommt die Agumentation der Krankenkasse, das med. Rehabilitation nicht zählt, weil es keine AHB ist. Ich hätte also vorher im Krankenhaus liegen müssen und dann in die Anschlussheilbehandlung übergeführt werden müssen, was bei mir ja nicht der Fall ist. Wird man nun doppelt bestraft, weil diese Gesetzmäßigkeiten, jedenfalls für mich, nicht zutreffen? So muß ich den 280 Euro für die med. Reha bezahlen und Gott sei gedankt nur 40 Euro für die 4 Tage im Krankenhaus. Was wäre passiert wenn hier auch nocheinmal 28 Tage entstanden wären? Zumal ich nur noch Krankengeld beziehe. Wie soll man das bezahlen?

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Schirrmacher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schirrmacher,

wie telefonisch mit Ihnen besprochen, antworte ich Ihnen gerne per Brief an Ihre Privatadresse.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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