Portrait von Michael Roth
Michael Roth
SPD
97 %
172 / 178 Fragen beantwortet
Frage von Christian S. •

Frage an Michael Roth von Christian S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Her Roth

Mein Name ist Christian Schwarz, ich arbeite seit 1973 in der Pflege und leite z. Z. eine psychiatrische Klinik.
Es gibt derzeit kein Bewerbermangel für Pflegeberufe, aber es gibt leider ein Mangel an qualifizierten Bewerbern. Bisher ist die Vorrausetzung zum Erlernen eines Pflegeberufes (Krankenpflege oder Altenpflege gleichermaßen) in Deutschland ein mittlerer Bildungsabschluss. Deutschland ist damit Schlusslicht in der EU, da in fast allen EU - Mitgliedsstaaten die Ausbildung als Hochschulstudium oder zumindest parallel als Hochschulstudium und Ausbildung in Sekundarstufe II geregelt wird. Obwohl wir Schlusslicht in Europa sind, und die Koalition in Berlin eine Weiterentwicklung der Pflegeberufe im Koalitionsvertrag festlegt (auch die damit verbundene Qualität), will sie nun, allen voran Ulla Schmidt, aus Arbeitsmarktpolitischen Gründen den Zugang zur Pflegeausbildung für Hauptschulabsolventen absenken und das in aller Heimlichkeit. Die Ausbildung der Pflege jedoch ist heutzutage eine hoch komplexe Angelegenheit. Schon heute, so berichten viele Schulen haben Pflegeschüler mit mittlerem Bildungsabschluss oft Schwierigkeiten die Anforderungen der theoretischen Ausbildung zu bewältigen sowie geeignete Bewerber mit dem aktuell verlangten Schulabschluss zu finden. Sollte sich die Koalition in Berlin mit ihrem Vorhaben der Absenkung der Zugangsberechtigung durchsetzen bedeutet das, dass der Ausbildungsanspruch drastisch gesenkt werden muss womit automatisch die Qualität der Pflege gesenkt wird. Sie wird auch nicht auf dem heutigen Stand gehalten werden können.

Ich möchte Sie bitten, dem Änderungsantrag (BT-Drucksache 16 (14) 0527: Artikel 12a) zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (BT-Drucksache 16/12256) nicht zuzustimmen. Für eine baldige Antwort Ihrer Sichtweise sowie Stimmverhaltens bezüglich des Änderungsantrages wäre ich Ihnen sehr verbunden.
MfG
Christian Schwarz

Portrait von Michael Roth
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwarz,

für Ihre Anfrage zu den geänderten Zugangsvoraussetzungen zur Alten- und Krankenpflegeausbildung danke ich Ihnen. Das Gesetz ermöglicht Hauptschulabsolventinnen und -absolventen eine Ausbildung zur Pflegerin oder zum Pfleger. Keineswegs werden mit der Neuregelung Qualifikation und Motivation von Alten- und Krankenpflegerinnen und -pflegern gering geschätzt. Erlauben sie mir einige Anmerkungen dazu.

Unser Bildungssystem muss jedoch durchlässiger werden. Warum sollten Hauptschulabsolventen nach 10 Schuljahren nicht die Chance bekommen, eine Pflegeausbildung zu beginnen? Schon heute können die Absolventen nach erfolgreicher Ausbildung mit Hilfe des dafür vorgesehenen Bafögs Meister werden und anschließend sogar studieren. Zudem garantieren weder Abitur noch Realschulabschluss, dass ein junger Mensch später qualifiziert und vor allem motiviert pflegt. An der Pflegeausbildung selbst und ihren qualitativ hohen Anforderungen für einen erfolgreichen Abschluss ist mit dem Gesetz nichts geändert worden. Es spricht auch für die Qualität der Ausbildung, dass deutsche Pflegekräfte im Ausland keine Schwierigkeiten haben, Arbeit zu finden.

Das Gesetz wurde ausführlich in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages mit den vertretenen Verbänden diskutiert. Darüber hinaus ist es erst einmal bis 2017 befristet. Rechtzeitig vor dem Auslaufen der Frist soll anhand der gemachten Erfahrungen entschieden werden, ob diese Regelung fortgeführt wird.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Roth MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Michael Roth
Michael Roth
SPD