Prof. Dr. Michael Piazolo
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• 08.02.2022

Eine Teilnahme von Lehrkräften daran ist indes nicht vorgesehen. Zum einen besteht hierfür keine rechtliche Grundlage, zum anderen wäre dies – insbesondere aufgrund der hohen Inzidenzwerte bayernweit – kapazitätsmäßig (Labore und Testmaterial) kaum leistbar.

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FREIE WÄHLER
• 21.01.2022

Tarifvertragliche Regelungen zum Bildungsurlaub bzw. freiwillige betriebliche Freistellungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung sind bereits in den meisten Wirtschaftszweigen praktizierter Ansatz.

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• 26.11.2021

Da die umfassenden Hygienebestimmungen einen sicheren Schulbesuch ermöglichen, besteht entsprechend nicht mehr die Möglichkeit, die Schulpflicht durch Wahrnehmung von Angeboten des Distanzlernens zu erfüllen.

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• 02.12.2021

Die von Ihnen genannten neun Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erscheinen mir vor diesem Hintergrund jedoch zu viel. Darüber zu entscheiden hat jedoch der Haushaltsausschuss des Bundestages.

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