Eine Teilnahme von Lehrkräften daran ist indes nicht vorgesehen. Zum einen besteht hierfür keine rechtliche Grundlage, zum anderen wäre dies – insbesondere aufgrund der hohen Inzidenzwerte bayernweit – kapazitätsmäßig (Labore und Testmaterial) kaum leistbar.
Tarifvertragliche Regelungen zum Bildungsurlaub bzw. freiwillige betriebliche Freistellungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung sind bereits in den meisten Wirtschaftszweigen praktizierter Ansatz.
Es ist unstrittig, dass Ungeimpfte häufiger von Corona betroffen sind als Geimpfte. Ungewiss ist gegenwärtig das Ausmaß dieses Unterschieds.
Da die umfassenden Hygienebestimmungen einen sicheren Schulbesuch ermöglichen, besteht entsprechend nicht mehr die Möglichkeit, die Schulpflicht durch Wahrnehmung von Angeboten des Distanzlernens zu erfüllen.
Die von Ihnen genannten neun Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erscheinen mir vor diesem Hintergrund jedoch zu viel. Darüber zu entscheiden hat jedoch der Haushaltsausschuss des Bundestages.
Bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung geht es sowohl um methodische und didaktische Neuerungen als auch inhaltliche Neuausrichtungen. Dies geschieht durch Impulse aus der Schulgemeinschaft selbst, aber auch durch Erkenntnisse der Wissenschaft