Warum ist Bayern (neben Sachsen) das einzige Bundesland in dem es keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub gibt? Ist die die Förderung der Erwachsenenbildung nicht wichtig genug?
Sehr geehrter Herr Si.,
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich liegt mir die Förderung der Erwachsenenbildung am Herzen. Die aktuellen Zahlen des in Bayern dafür zuständigen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zeigen jedoch, dass die Weiterbildungsbeteiligung in Ländern mit gesetzlichem Anspruch auf Bildungsurlaub nicht höher ist. Die Weiterbildungsquote liegt in Bayern mit 16,7% (Statistisches Bundesamt, 2019) nur knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 16,9%. Besonders auffällig ist dabei noch, dass Sachsen die größte Weiterbildungsbeteiligung aller Bundesländer aufweist, obwohl es, wie von Ihnen erwähnt, neben Bayern das einzige Land ohne Bildungsfreistellungsgesetz ist.
Tarifvertragliche Regelungen zum Bildungsurlaub bzw. freiwillige betriebliche Freistellungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung sind bereits in den meisten Wirtschaftszweigen praktizierter Ansatz. Dies wird von den Unternehmen - oftmals bei gleichzeitiger Übernahme oder Beteiligung an den Kosten der Weiterbildung - vor allem dann gewährt, wenn ein Nutzen sowohl für das Unternehmen als auch für die teilnehmende Person erkennbar ist. Um die Weiterbildung zu steigern, setzt sich die Bayerische Staatsregierung in vielfältiger Weise und mit konkreten Maßnahmen und Förderprogrammen für das Thema berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Freistaat ein. Sie fördert Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Arbeitsmarktfonds wie auch seit 2018 mit dem „Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0“ und legt damit einen klaren Fokus auf diesen Bereich.
Allerdings erkennen wir als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion dennoch den Nutzen eines gesetzlich vorhandenen Anspruches auf Bildungsurlaub. Die Erwachsenenbildung nimmt für die FW eine wichtige Rolle ein, gerade im Hinblick auf unser Leitbild des lebenslangen Lernens. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass auch in Bayern zukünftig ein solcher gesetzlicher Anspruch auf Weiterbildung verankert wird.
Viele Grüße
Michael Piazolo