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Frage von Jan F. •

Frage an Michael Paul von Jan F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Paul,

ich möchte meinen Fragen zwei Auszüge aus dem Grundgesetz vorab schicken, damit Sie wissen, auf welche Stellen ich mich beziehe.

Art. 20, GG (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Art. 110 GG (1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Bundesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen eingestellt zu werden. Der Haushaltsplan ist in Einnahme und Ausgabe auszugleichen.)

Sie aber stimmen für einen Gesetzesentwurf, der den Bundestag seiner Budgethoheit berauben soll, und der den deutschen Bürger in unkalkulierbarer Weise Forderungen aus Bürgschaften und Zwangsabgaben aussetzt. Sie scheinen vergessen zu haben, dass dieses Geld von realen Menschen erarbeitet werden muss, und nicht von staatlich alimentierten Menschen wie Ihnen.
Daher habe ich noch einige Fragen: Haben Sie sich die Konsequenzen dieses ESM Vertrages nicht ausmalen können oder wollen? Haben Sie sich überhaupt im Vorfeld über die ungeheuerliche Tragweite dieses Enteignungsinstrumentes informiert? Sind Sie mit der Vertretung der Interessen sovieler Menschen überfordert? Bitte erläutern Sie mir und uns, wie Sie ein solches Abstimmungsverhalten rechtfertigen können.
Vielleicht sollten Sie sich einmal durch die Foren der Tageszeitungen klicken, um "dem Volk aufs Maul zu schauen" - das steht nämlich nurmehr einen Fuß breit vor Generalstreik, Bankenboykott und Revolution!
Falls Sie sich überhaupt die Zeit nehmen, diese Fragen zu beantworten, möchte ich Ihnen noch einen Gedanken mit auf den Weg geben, der aus einem weiteren Abs.von Art. 20GG folgt:
"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Warum also wollen Sie diese Ordnung beseitigen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Frisch,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die späte Beantwortung bitte ich mir
nachzusehen.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist ein wesentliches Instrument zur Bewältigung der Schuldenkrise. Über ihn können hochverschuldete Euro-Staaten Hilfen bekommen, wenn sie sich im Gegenzug zu Strukturreformen und zum Schuldenabbau verpflichten.

Das BVerfG bestätigte den Kurs der Bundesregierung in der Eurorettung. Es hob zugleich die Bedeutung des Deutschen Bundestages in der Frage der Haftungsobergrenze hervor und verpflichtete zu einer umfassenden Information von Bundestag und Bundesrat aus den ESM-Gremien. Als deutscher Parlamentarier begrüße ich beide Klarstellungen des Gerichts ausdrücklich.

Weitreichende Beteiligung des Deutschen Bundestages In zahlreichen Antworten auf Bürgeranfragen zu diesem Thema hatte ich stets betont, dass die weitreichende Beteiligung des Deutschen Bundestages bei allen wesentlichen Entscheidungen, die der ESM künftig treffen kann, erhalten bleiben muss. Wie ist nun das Procedere im ESM-Vertrag und welche Maßnahmen erfordert das Gerichtsurteil?

Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Vetorecht dem Deutschen Bundestag übertragen, denn dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat wurde ein umfangreicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet. Hat der Vertreter kein Votum des Bundestages, so muss er mit „Nein“ stimmen. Aufgrund dieser von uns im Gesetzgebungsverfahren bewusst verankerten Regelung muss das Plenum des Deutschen Bundestages immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. Das ist insbesondere bei Entscheidungen über neue Hilfsprogramme der Fall oder auch bei finanzwirksamen Änderungen von bestehenden Programmen.

Haftungsobergrenze 190 Mrd. Euro So wie das Bundesverfassungsgericht fordert, wurde im Rahmen des Ratifikationsverfahrens völkerrechtlich sichergestellt, dass die Haftung Deutschlands unter allen Umständen auf den im ESM-Vertrag fixierten Haftungshöchstbetrag von 190 Milliarden Euro beschränkt bleibt. Die Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus ist ein sehr starkes und gutes Signal für Europa, für Deutschland und für unsere Strategie zur Überwindung der Krise in der Euro-Zone. Die Euro-Skeptiker haben ihr Ziel verfehlt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Paul MdB