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Frage von Hans-Jürgen H. •

Frage an Michael Paul von Hans-Jürgen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Paul,

da wir mit Hartz IV-Geldern unser Leben gestalten müssen und wir daher von den Fernseh- und Rundfunkgebühren befreit sind wird nun ja diese Befreiung aufgehoben.
Die neue Regelung betrifft sogar Haushalte die über keinerlei Empfangsgeräte verfügen.

Setzen Sie sich oder werden Sie sich dafür einsetzen das zb. Hartz IV.ler weiterhin von dieser Zwangsabgabe befreit werden?

Netten Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Helmsen,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Juni 2010 zur künftigen Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren.

Im Juni 2010 hat sich die Rundfunkkommission auf ein neues Rundfunkfinanzierungsmodell geeinigt. Danach wird es in Zukunft keine Rundfunkgebühr mehr auf Geräte, sondern ein Rundfunkbeitrag pro Haushalt in einer Wohnung geben. Die von Ihnen angesprochenen einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich (Hartz IV) sollen danach unverändert bleiben. Wie dies genau im Gesetz ausgestaltet wird, wird man erst im weiteren Verfahren sehen.

Die Rundfunkkommission besteht aus den Ministerpräsidenten der Länder. Bisher sind von der Rundfunkkommission lediglich Eckpunkte zum neuen Rundfunkstaatsvertrag beschlossen worden. Die Ministerpräsidentenkonferenz wird im Oktober 2010 endgültig den Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag beschließen, dem dann noch alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen. Der Deutsche Bundestag wird an dem Verfahren nicht beteiligt sein.
Es wäre daher empfehlenswert, wenn Sie sich an Ihren Landtagsabgeordneten oder Ihre Landesregierung wenden, damit Ihr berechtigtes Anliegen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Michael Paul, MdB